Erfolg für geschädigte Kunden der Ergo

Erfolg für geschädigte Kunden der Ergo
Ergo zahlt Kunden alle Prämien plus Zinsen zurück.

Aufregen zahlt sich aus: Jene Kunden der Ergo-Versicherung, die ihre Verluste mit Lebens-Polizzen mit Hilfe des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) einklagen wollten, bekommen nun ihr Geld zurück. Die Versicherung hat sich mit dem VKI außergerichtlich geeinigt und zahlt den geschädigten Kunden, die sich an den VKI gewandt haben, sämtliche einbezahlten Prämien plus die zu Vertragsbeginn versprochenen Zinsen zurück.

Ergo-Kunde Gregor Pichler, einer der ersten Kunden, die sich öffentlich über die Verluste beschwert hatten, ist äußert erfreut. "Zunächst hatte mir die Ergo mitgeteilt, dass ich einige Tausend Euro Verlust hätte. Nun bekomme ich 2000 Euro mehr zurück als ich einbezahlt habe. Den Gewinn werde ich dem VKI spenden,sagt Pcihler zum KURIER. Am Montag habe er die Mitteilung von der Ergo bekommen. So wie die anderen 2.200 Beschwerdeführer auch, kann Pichler das Angebot der Versicherung bis 6. Oktober annnehmen oder ihren Vertrag weiterlaufen lassen.

Der Großteil der 14.000 Ergo-Kunden, die die Lebens-Polizze "Rocket gekauft haben, hat sich nicht an den VKI gewandt. Sie müssen nun bis Laufzeitende warten und hoffen, dass sie dann keine Verluste einfahren. Die Rocket-Lebensversicherungen der Ergo sind nämlich mit einer Anleihe der Bad Bank Immigon der Österriechischen Volksbanken AG unterlegt. Die Immigon ist eine Abbaubank, die es nur noch bis 2017 geben soll. Viele Rocket-Verträge laufen aber länger.

Im Juli hatte die Immigon versucht, Anleihen unter dem Nominalwert von den Anlegern zurück zu kaufen. Das traf die Rocket-Lebensversicherungen hart. Denn die Kunden hätten die Versicherungsverträge vor Ablauf weit unter den Werten, die sie bereits einbezahlt hatten, übernehmen müssen. Dagegen lief ein Teil der Versicherten Sturm. Der VKI drohte der Ergo mit Klage. Diese gab nun nach und entschädigt die Beschwerdeführer.

Rund 1900 Ergo-Kunden hatten das Rückkaufangebot angenommen und damit Verlusten zugestimmt. Sie bekommen daher auch keine Entschädigung.

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