Entsorger erneuerten Kritik gegen Abfalltransporte via Schiene

Güterzug
Laut Rechtsgutachten verfassungs- und EU-rechtliche Bedenken gegen Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle.

Der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer (WKÖ) erneuert seine Kritik an der Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)-Novelle. Diese tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und sieht vor, dass Abfalltransporte über 10 Tonnen mit der Bahn transportiert werden müssen. Der Branchenverband bemängelt die mangelnde Praxistauglichkeit und hat nun ein Rechtsgutachten vorgelegt, das seine Bedenken untermauert.

Ab nächstem Jahr müssen Abfalltransporte über 10 Tonnen mit der Bahn transportiert werden. In einem ersten Schritt gilt diese Regelung für Strecken ab 300 km. Ab 2024 gilt sie bereits ab 200 km, ab 2026 ab 100 km. Mithilfe einer digitalen Plattform sollen Bahnunternehmen und Entsorger miteinander verbunden werden. Gibt es auf dieser Plattform ein entsprechendes Angebot, muss der Transport auf der Schiene durchgeführt werden. Allerdings muss der Auftrag innerhalb von zwei Tagen bestätigt werden. Diese Frist ist laut dem Fachverband der Entsorgungsbranche nicht akzeptabel. Kritik gibt es hier auch vom Fachverband Spedition und Logistik und von der Bundessparte Industrie der WKÖ, die die Wettbewerbsfähigkeit durch die Regelung gefährdet sehen.

Erwerbsausübungsfreiheit stark eingeschränkt

Das von der Wiener Kanzlei Dorda erstellte Gutachten wirft der Novelle Verfassungswidrigkeit und EU-rechtliche Probleme vor. Demnach werde die Eigentumsfreiheit und Erwerbsausübungsfreiheit der Transporteure unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Die dadurch erzielte CO2-Reduktion sei angesichts der Schwere des rechtlichen Eingriffs nur gering, sagte Gutachtenersteller Bernhard Müller auf einer Pressekonferenz am Montag. Bei der Analyse des Klimaministeriums seien weder die Anlieferung noch die Abholung vom Bahnhof und die dazugehörigen Leerfahrten berücksichtigt worden, wonach es bei kurzen Bahntransporten bloß geringe Einsparungen gebe. Der Gutachtenersteller ortete hier auch Verstöße gegen die EU-Warenverkehrs- und -Dienstleistungsfreiheit.

Die Neuregelung steht laut Müller auch im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip, weil sie zu unbestimmt sei. Hier fehle es daher an Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Transporteure und Entsorger. Konkret fordern die Branchenvertreter daher einen Aufschub der Novelle und Mitsprache bei der Überarbeitung der kritisierten Bestimmungen (§§ 15 Abs 9 sowie 69 Abs 10 AWG).

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