Energie und Heizen: Was dürfen eigentlich die Mieter?

Nach Schätzung der E-Control leiden 115.500 Haushalte an Energiearmut, können also beispielsweise nicht ausreichend heizen.
Angesichts der Angst vor einem Gasstopp und hoher Energiepreise fragen sich viele, wie sie sich wappnen können. Traurige Antwort: In Mietwohnungen ist man abhängig vom Vermieter.

Zuletzt wurde angesichts hoher Energiepreise und der Angst vor einem Gas-Aus aus Russland über die Möglichkeit des Heizungstauschs berichtet. Den Ölkessel oder die Gastherme zu tauschen, ist momentan aufgrund der hohen Nachfrage nicht einfach. Aber: Das ist ohnehin nur möglich für Menschen, die ein Eigenheim besitzen und die sich so ein Stück weit energieautarker machen wollen. Was aber können Mieterinnen und Mieter eigentlich tun? Der KURIER hat nachgefragt.

Dürfen Heizstrahler, Infrarotpaneele und Co. in der Mietwohnung ohne Genehmigung verwendet werden?

Grundsätzlich ja, sagt AK-Mietrechtsexperte Clemens Berger. „Hier gibt es mietrechtlich keine Beschränkungen, außer es wäre zu befürchten, dass die Nachbarn bzw. der Vermieter beeinträchtigt sind.“ Hängt man Infrarotpaneele in den eigenen vier Wänden auf, spreche man von einer „unwesentlichen Veränderung“, wie es etwa auch das Anbringen von Wandfarben ist. Änderungen im Inneren sind grundsätzlich genehmigungsfrei, außer es handelt sich um Maßnahmen wie das Einziehen einer Zwischenwand oder die Installation eines Kachelofens.

Energieeffizient sind diese Geräte aber nicht, daher sollten sie nur als Backup oder kurzfristige Ergänzung genutzt werden. „Aus einer Kilowattstunde Strom wird gerade einmal eine Kilowattstunde Wärme“, erklärt Georg Trnka von der Österreichischen Energieagentur. „Um das Verhältnis zu verdeutlichen: Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom zwischen drei bis fünf Kilowattstunden Wärme.“

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