Energie-Anbieter müssen Kunden zum Sparen anleiten

Energie-Anbieter müssen Kunden zum Sparen anleiten
Lieferanten müssen Strafe zahlen, wenn Kunden zu viel Strom, Gas und Öl verbrauchen.

Die Energielieferanten müssen künftig beweisen, dass sie ihre Kunden erfolgreich zum Energiesparen motiviert haben. Das neue Energieeffizienzgesetz sieht vor, dass bis 2020 jedes Jahr 0,6 Prozent des Energieabsatzes vom Vorjahr eingespart wird.

Die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten Aktionspläne. In Österreich soll in sechs Jahren um insgesamt rund 4,5 Prozent weniger Energie verbraucht werden. Auch größere Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten. In die Rechnung einbezogen werden auch Förderprogramme aus öffentlichen Mitteln für mehr Energieeffizienz.

Wie sie ihre Kunden zum Energiesparen anleiten, bleibt den Energielieferanten überlassen. Sie können Tauschaktionen für stromsparende Elektrogeräte und Energiesparlampen starten oder in thermische Sanierung investieren. Eine andere Variante sind Informationskampagnen zum Strom-, Gas- oder Spritsparen.

Laut Energieagentur bringen Investitionen in die Energieeffizienz längerfristig Milliardeneinsparungen für die Volkswirtschaft. Im Büro von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner ist man sich sicher, dass die Investitionen der Energielieferanten "vorerst nicht" zu höheren Energiepreisen führen werden.

Die Energielieferanten sind vom Gegenteil überzeugt. Man werde nicht umhin kommen, die Ausgaben zur Effizienzsteigerung an die Kunden weiterzugeben. Zumal sich Investitionen in Energieeffizienz oft erst nach langer Zeit oder wie bei thermischer Sanierung meist kaum bis nicht rentieren. Ob der Spritspar-Appell der Tankstellenbesitzer an die Autofahrer erfolgreich ist, wird sich zeigen.

Geldstrafe

Verglichen mit der Regierungsvorlage bringe das von SPÖ, ÖVP und den Grünen nun ausverhandelte Gesetz eine Verbesserung, urteilt die Generalsekretärin der Interessenvertretung Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt. Wenn das Einsparziel nicht erreicht wird, muss eine Strafe von 20 Cent pro Kilowattstunde in einen Fonds eingezahlt werden, der Energiesparprojekte und erneuerbare Energieträger finanziert. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Strafe keine Befreiung vom Einsparziel bringt und das Geld zur Budgetsanierung verwendet wird. Allerdings hätte diese Strafe nur 12,5 Cent pro Kilowattstunde betragen. Neu ist auch, dass der Austausch alter Ölheizungen ab 2018 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme gilt.

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen konkrete Maßnahmen zum Energiesparen nachweisen. Das kann entweder mittels Energiemanagement oder über Energieaudits (regelmäßige Energiechecks) erfolgen.

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