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Einkauf im Internet: EU führt Widerruf per Mausklick ein

Österreich wird diese Regelung erst bis Jahresende umsetzen.
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Wer im Internet einkauft, erledigt das mit wenigen Klicks. Den Kauf bzw. Vertrag rückgängig zu machen, gleicht oft einem Hindernislauf. In der EU ist damit nun Schluss: Seit gestern, Freitag, müssen Onlinehändler einen gut sichtbaren „Widerrufsbutton“ auf ihren Webseiten und in Apps bereitstellen. Das erklärte Ziel: Ein Online-Widerruf soll genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.

Die neue Regelung betrifft nahezu den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob Versandriese, Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss diese Funktion bereitstellen.

Maßgeschneiderte Ausnahmen

Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung beim Plattformbetreiber. Der Button ist überall dort Pflicht, wo Konsumenten ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zusteht: beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen, digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen. Ausnahmen gelten für maßgeschneiderte Produkte wie etwa ein Hemd mit Monogramm und für schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel.

Anders als in Deutschland tritt diese Regelung in Österreich noch nicht in Kraft, da das EU-Gesetz noch nicht umgesetzt wurde. Die Umsetzung soll aber bis zum Jahresende erfolgen.

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