Eine verhängnisvolle Affäre am Arbeitsplatz

Liebe unter Kollegen ist eine heikle Sache. Bei einer Kündigung müssen Mann und Frau gleich behandelt werden.
Diskriminierung. Firma muss 22.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil sie die Frau kündigte, nicht aber den Mann.

Ich werde sicher nie wieder etwas mit einem Arbeitskollegen anfangen“, sagt Elke Bauer (Name von der Redaktion geändert) sehr bestimmt. Die junge Frau erlebte, was viele Frauen erleben. Die Affäre zu einem Kollegen kostete ihr den Job, während der Kollege unbehelligt blieb. Bauer wehrte sich aber gegen diese Diskriminierung – und bekam nun in einem Musterverfahren vor der Gleichbehandlungskommission recht.

Die „verhängnisvolle Affäre“ in Kürze: Bauer hatte eine große Karriere vor sich. Auf Grund ihrer guten Leistungen bot ihr der Chef einen lukrativen Auslandsposten an: Mehr Gehalt, mehr Verantwortung, Dienstwagen, Wohnung. Bauer willigte sofort ein, doch aus dem beruflichen Aufstieg wurde nichts. Eine Liebesbeziehung zu einem Kollegen, der ebenfalls ins Ausland gehen sollte und ihr dort unterstellt gewesen wäre, stoppte die Pläne abrupt.

Der Chef bekam Wind vom Gspusi, machte die Versetzung rückgängig und kündigte Bauer. Im Verfahren rechtfertigte er die Kündigung damit, dass die Vertrauensbasis zu ihr gestört gewesen sei, zumal sie als Vorgesetzte ihren Lover hätte kontrollieren müssen. Zudem hätte sie wissen müssen, dass eine Liebesaffäre gegen die Verhaltensregeln der Firma verstoße. Diese dürften aber nur für Frauen gelten, denn der Kollege trat wie vorgesehen den Auslandsjob an.

Verfahren

Bauer entschied sich, die Kündigung anzufechten und wandte sich an die Gleichbehandlungskommission. Diese stellte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowohl beim beruflichen Aufstieg als auch bei der Beendigung des Dienstverhältnisses fest.

AK-Rechtsexpertin Carmen Riedl spricht von einer wichtigen Entscheidung, weil die Dunkelziffer in diesem Bereich hoch sei. Nur wenige Frauen hätten den Mut, gegen ihren Arbeitgeber vorzugehen. Neben der oft schwierigen Beweislast – „die Diskriminierung muss glaubhaft nachgewiesen werden“ – muss auch mit langen Verfahren gerechnet werden.

Für Bauer zahlte sich der zweijährige Rechtsstreit aus: „Ich wollte, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Firmen dürfen mit Mitarbeiterinnen nicht so umgehen.“ Ihr Ex-Arbeitgeber zahlte in einem Vergleich 22.000 Euro Schadenersatz für den erlittenen Verdienstausfall und bestand auf eine Verschwiegenheitsklausel. Mit ihrem Ex-Kollegen ist Bauer übrigens nicht mehr zusammen.

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