Die Palette der Urlaubsärgernisse reicht von dreckigen Zimmern (bei mangelnder Hygiene werden durchschnittlich drei bis 10 Prozent Preisminderung zugesprochen) bis zu ausgefallenen Landausflügen bei Kreuzfahrtpassagieren. So bekam ein Reisender 20 Prozent Preisminderung zugesprochen, weil ein Dorfbesuch zu einem Nomadenvolk in Sibirien gestrichen wurde und damit die Gelegenheit, die Lebensweise der Einheimischen kennenzulernen. Das Alternativprogramm – Besuch von Kirchen und Kultureinrichtungen – sei in diesem Fall nicht gleichwertig gewesen, urteilte der Richter.
Meerurlaub ohne Meer
Mitunter scheinen Reisende übrigens gar nicht so genau zu wissen, wo sie landen. „Eine Urlauberin hat eine Reise nach Ankara gebucht und dann geklagt, weil es dort kein Meer gegeben hat“, erzählt Lindinger. Mit ihrem Argument, dass der Reisebüro-Mitarbeiter sie nicht darauf hingewiesen, also schlecht beraten habe, blitzte sie beim Richter allerdings ab. Schließlich habe sie im Beratungsgespräch nicht gesagt, dass sie einen Badeurlaub machen möchte. Lindinger: „Vermutlich hat sie bei der Buchung Antalya mit Ankara verwechselt.“
Sprachlos sei er auch oft, wenn es um die Ansprüche mancher Urlauber in afrikanischen Ländern geht. „Manche erwarten sich hier mitteleuropäische Standards. Ein Urlauber zog vor Gericht, weil ein Vorhang im Zimmer nicht blickdicht geschlossen hat.“
Generell würden aber immer weniger Fälle vor Gericht landen, beobachtet Lindinger. „Weil die Beschwerdeabteilungen der Veranstalter professioneller werden und es viele außergerichtliche Lösungen gibt. Dass sich die Leute weniger aufregen als früher, glaube ich nicht.“ Auch an Ideenreichtum mangelt es offenbar nicht. So hat im Vorjahr jemand auf Preisminderung gepocht, weil der Aschenbecher auf seinem Balkon nicht regelmäßig ausgeleert wurde. Lindinger: „Auf die Idee, das selbst zu machen, ist der Gast offenbar nicht gekommen.“
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