Wie eine Stromrechnung künftig aussehen soll

Die E-Control zeigt in ihrer Musterrechnung, wie Stromlieferanten Kunden einfach und transparent über ihre Kosten informieren.
Die E-Control präsentiert eine Musterrechnung für Stromanbieter.

Zusammenfassung

  • E-Control hat ein Muster für eine transparente, einseitige Stromrechnung vorgestellt, die sich auf das Wesentliche konzentriert.
  • Die Behörde empfiehlt monatliche Abrechnungen, klare Kostenaufstellung und eine Infobox zu Vertragsdetails, ohne Paragrafen und Abkürzungen.
  • Digitale Kommunikation soll künftig Standard sein, Energieunternehmen können die Empfehlungen freiwillig umsetzen.

Die Regulierungsbehörde E-Control hat ein Muster für die künftige Stromrechnung erarbeitet, wie es laut dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) vorgesehen ist. Es soll Energieunternehmen beispielhaft zeigen, wie eine transparente und leicht verständliche Rechnung aussehen könnte. Denn bisher seien Rechnungen oft überfrachtet, sagt Christina Veigl, Leiterin der Abteilung Endkunden bei der E-Control. Das sei ein Problem in ganz Europa. Die Stromrechnung soll sich auf das Wesentliche konzentrieren, „idealerweise bekommt ein Kunde, eine Kundin nur noch ein Blatt“, sagte Veigl.

Am besten wird monatlich abgerechnet

Die Regulierungsbehörde spricht sich grundsätzlich für die Ausstellung einer monatlichen Stromrechnung statt der bisher üblichen Jahresabrechnung aus, damit Kunden auch während des Jahres ihre Stromkosten besser im Blick behalten. Die Monatsrechnung soll sich auf das Wesentliche konzentrieren, „idealerweise bekommt ein Kunde, eine Kundin nur noch ein Blatt“, sagte Veigl. Klar hervorgehen soll daraus: „Was zahle ich, wofür und was ist zu tun“.

Paragrafen bitte weglassen

Wichtig seien zudem Informationen zur Kontaktaufnahme mit dem Energieunternehmen und der Hinweis auf das Preisvergleichstool der E-Control. Empfohlen wird auch eine Infobox zum bestehenden Vertrag mit Laufzeit, Bindung, Kündigungsfrist und aktuellen Informationen zum Arbeits- und Grundpreis. Auf Gesetzesparagrafen und Abkürzungen sollte dagegen verzichtet werden.

Digital ergeben sich viele Möglichkeiten

Die Behörde empfiehlt außerdem, Rechnungen an verschiedene Kundengruppen anzupassen, was das Sprachniveau, die Ausführlichkeit und die Kommunikationskanäle anbelangt. Veigl sieht hier zukünftig einen Vorteil in digitaler Kommunikation. Bei neuen Vertragsabschlüssen sei die elektronische Kommunikation in Zukunft standardmäßig vorgesehen, womit sich vielfältige Möglichkeiten ergeben, unterschiedliche Informationen weiterzugeben. Kundinnen und Kunden können sich aber auch weiterhin für die Kommunikation per Post, also analog, entscheiden.

Energieunternehmen können, müssen sich aber nicht an die Empfehlungen halten.

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