Rund um die dubiose Kryptoplattform Paraiba und ihre Nachfolgerin Trillant sind in Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz umfangreiche Ermittlungen anhängig. Kein Wunder, sollen doch 65.000 Geschädigte um insgesamt 400 Millionen Euro geschädigt worden sein. Die betroffenen Anleger müssen sich auf einen Totalverlust einstellen. Es sei denn, sie können jemand gerichtlich haftbar machen.
So war es im Fall von Leopold G., einem von 700 Geschädigten, die der Wiener Anwalt Jörg Zarbl vertritt.
Ein gewerblicher Vermögensberater und Wirtschaftskammerfunktionär hat G. das angeblich „mehrfach abgesicherte Krypto-Veranlagungssystem Paraiba“ ans Herz gelegt, bei dem „eine große Chance auf Gewinn“ bestehe. Der Berater stellte eine monatliche Rendite von 8,5 Prozent in Aussicht.
Erträge verdoppelt?
Zuerst veranlagte Herr G. 10.000 Euro. Das Geld musste er dem Berater aber bar übergeben, „weil die Zeit drängte“. Außerdem sagte der Finanzdienstleister dem Kunden, dass er das System geprüft habe und es ein sicheres Investment sei.
Kurze Zeit später teilte er dem Kunden mit, dass das System Paraiba auf Trillant umgestellt werde und bei einem Investment von 50.000 Euro die Erträge verdoppelt werden. Herr G. nahm weitere 43.000 Euro in die Hand und musste den Betrag „aufgrund der zeitlichen Knappheit“ wieder binnen zwei Tagen in bar übergeben. Als der Anleger trotz der Zusagen später keine Auszahlungen erhielt, klagte er.
Schneeballähnliches System
Jetzt liegt das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Wien vor. Der Vermögensberater muss dem Kunden 53.000 Euro zurückzahlen.
Laut OLG Wien handelt es sich bei Paraiba und Trillant „um ein schneeballähnliches System“.
„Den Anlegern ist nur vorgespielt worden, dass die Einzahlungen von Tradern veranlagt würden, Gewinn erwirtschaftet werde, die Trader persönlich für die Trades haften und bei Banken 500 Millionen Euro als Sicherheit hinterlegt seien“, heißt es im Urteil. Die dabei ins Spiel gebrachte Unique Private Bank existiere gar nicht. Nur jene Anleger, die am Anfang des Systems eingestiegen sind, hätten ihre Gelder samt Erträgen zurückbekommen. Als aber kaum mehr neue Anleger gewonnen werden konnten, wurden auch keine Auszahlungen mehr getätigt.
Typisches Risikogeschäft
Laut Gericht hätte der Anlageberater den Kunden darüber informieren müssen, dass die Finanzmarktaufsicht vor einem Investment bei Paraiba warnte, weil Paraiba nicht berechtigt war, Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.
Laut Richter habe der Berater seine Pflichten grob verletzt. Im Urteil heißt es: „Stellt er etwa ein typisches Risikogeschäft als sichere Anlageform hin und veranlasst den Anleger zu einer Beteiligung, dann haftet er für die fehlerhafte Beratung selbst dann, wenn auch er von der Seriosität des Anlagegeschäfts überzeugt gewesen sein sollte, weil er ein solches Geschäft nicht ohne weiteres als sichere Anlageform anpreisen darf.“
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