Drohende Kartellstrafe: ARA will EU-Bedenken zerstreuen

Eine Frau geht an einer Reihe von Müllcontainern für Altpapier, Glas, Plastik und Metall vorbei.
Verdacht auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung: ARA verteidigt sich nach blauem Brief aus Brüssel.

Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) hat sich heute erneut gegen Kartellvorwürfe verteidigt und betont, dass die Wettbewerbsprüfung der EU-Kommission noch nicht abgeschlossen sei. Man sei nach wie vor zuversichtlich, die Bedenken zerstreuen zu können; die "nun vorgebrachten Themen" seien nicht neu, so Vorstand Christoph Scharff, ohne konkret auf die Vorwürfe einzugehen.

Strafzahlung wäre "keine Gewinnabschöpfung, sondern direkte Belastung unserer Kunden"

Zu der Millionenbuße, die der ARA droht, meinte er nur, dass Strafen "in unserem Fall grundsätzlich sinnwidrig" wären. Da die ARA ein "Non-Profit-Unternehmen" sei, wären Strafzahlungen "keine Gewinnabschöpfung, sondern eine direkte Belastung unserer Kunden". Letztendlich müsste dies von den Konsumenten getragen werden.

Die ARA arbeitet insofern nach dem Non-Profit-Prinzip, als sie sich die erwirtschafteten Überschüsse aus Lizenzeinnahmen nicht einstreift, sondern die Entsorgungstarife für ihre Kunden senkt. Seit 1995 gingen die Tarife laut Scharff um 59 Prozent zurück. Daher stimme es nicht, dass die "bisherige Marktsituation" zu überhöhten Preisen geführt habe.

90 Prozent Marktanteil

Die ARA hat beim Gewerbemüll einen Marktanteil von 90 Prozent, im Haushaltsbereich sind es 80 Prozent. Das 1993 erfundene System ist bereits seit 1995 im Visier der EU-Wettbewerbshüter. Die letzte Prüfung endete 2003 in einer Zulassung, aber mit Auflagen. Dann wurde aber noch ein Verfahren eingeleitet, das nun schon seit Jahren läuft. Im heurigen Juli bekam die ARA einen blauen Brief aus Brüssel wegen Verdachts auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung in der Abfallwirtschaft. Zur Zeit arbeitet die ARA an ihrer Stellungnahme, hieß es aus dem Unternehmen zur APA.

Diese wird dann von der EU-Kommission geprüft, bevor die Behörde entscheidet. Im schlimmsten Fall muss die ARA eine Kartellstrafe in Höhe von zehn Prozent ihres Umsatzes, das wären 18 Mio. Euro, zahlen. Bei Verhängung einer Geldbuße hätte die ARA aber eine Einspruchsmöglichkeit.

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