Monopol-Missbrauch: EU mahnt ARA ab

Altpapier, Container, Recycling, Müll
Die Altstoff Recycling Austria AG soll Konkurrenten behindert haben - das Unternehmen dementiert entschieden.

Bei der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) ist ein Mahnbrief der EU-Kommission wegen Verdachts auf Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung in der Abfallwirtschaft eingetroffen. "Dieses Schreiben war der nächste zu erwartende Schritt in einem Verfahren, das die Kommission bereits 2010 eingeleitet hatte", teilte das Unternehmen am Freitag mit und wies die Vorwürfe zurück. Die ARA habe sich stets rechtskonform verhalten, die Vorhaltungen seien "so alt wie die Ermittlungen selbst."

Die Kommission wirft der ARA vor, ihr Monopol bei Haushalts- und Verpackungsabfällen dazu genutzt haben, um die eigene Position auszuweiten. Sie soll Konkurrenten daran gehindert haben, auf dem Markt Fuß zu fassen oder zu expandieren. Es geht dabei um die Mitbenützung der ARA-Sammelinfrastruktur.

Monopol-Missbrauch: EU mahnt ARA ab
Müllcontainer
Diese Infrastruktur besteht aus Abfalltonnen und Abfallsäcken sowie den verbundenen Sammeldienstleistungen, die auf vertraglicher Basis von den Unternehmen, die die Sammlung des Abfalls übernehmen, und den Gemeinden im Namen von und für ARA im gesamten Land erbracht werden. Da nach österreichischem Recht ein landesweites Netz von Sammeldiensten vorgeschrieben und die Errichtung von Doppelstrukturen zur Abfallsammlung nicht möglich ist, sind Wettbewerber auf den Zugang zur bestehenden ARA-Infrastruktur angewiesen. Die ARA könnte potenziellen Wettbewerbern diesen Zugang bisher verweigert haben.

ARA-Vorstand Christoph Scharff wiegelt ab: Von "einer ganzen Reihe" untersuchter Verdachtsmomente seien nur "wenige Punkte" übriggeblieben. "In den Beschwerdepunkten geht es um Themen, die wir schon viele Male sowohl mit der Kommission als auch mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erörtert haben und die wir seit langem für erledigt halten."

Geldbuße droht

Der ARA hofft, die Bedenken der EU-Kommission zerstreuen zu können. Formell kann sie nun in den Untersuchungsakt einsehen, schriftlich antworten und eine mündliche Anhörung beantragen. Sollte die Brüsseler Behörde dann bei ihrem Vorwurf bleiben, kann sie das wettbewerbswidrige Verhalten untersagen und Geldbußen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

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