Aberkennung gewollt
Dabei soll er bewusst auf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit abgezielt haben, um mit dem späteren Verkauf dieser Sozialwohnungen ordentliche Gewinne zu erzielen. Dabei soll das Land Burgenland aber über die wahre Vermögenslage zum Beispiel bei der Wohnbaugesellschaft Pannonia getäuscht worden sein.
Ein Entzug der Gemeinnützigkeit bedeutet, dass eine Abschlagszahlung für die Immobilien an das jeweilige Bundesland geleistet werden muss, deren Höhe nach der zuletzt eingereichten Bilanz berechnet wird. Laut Gesetz sollte das Land Burgenland als Abgeltung den objektiven Verkehrswert der Liegenschaften erhalten.
Ziel Tojners soll es aber gewesen sein, sich das sehr hochwertige Liegenschaftsvermögen der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften zu weit unter dem Verkehrswert liegenden Preisen anzueignen und durch zeitnahen Verkauf zu angemessenen Preisen hohe Gewinne zu erzielen.
Letztlich habe die Tojner-Gruppe für die Wohnbauten der Riedenhof und Gesfö 14,28 Millionen Euro Abschlagszahlungen geleistet, mit Pannonia sollen es insgesamt 18 Millionen Euro gewesen sein. Tojner & Co. bestreiten alle Vorwürfe.
Indes beklagt das Land Burgenland auf Grundlage eigener Gutachten einen Schaden in Höhe von rund hundert Millionen Euro.
„Die bisherigen Ermittlungsergebnisse stützen das Vorgehen meines Mandanten Hans Peter Doskozil“, behauptet Landes-Anwalt Johannes Zink im Gespräch mit dem KURIER. „Es ist an der Zeit, dass Dr. Tojner und andere Personen den Schaden am Land Burgenland und dem Steuerzahler wiedergutmachen.“
Tojners Anwalt empört
Im Umfeld von Michael Tojner ist man über diese Aussagen empört.
„Die Anschuldigungen von Landeshauptmann Doskozil sind vollkommen haltlos. Dieser Rechtsstreit läuft bereits seit 2019 und wir möchten einmal mehr in aller Deutlichkeit festhalten, dass sich unser Mandant gesetzeskonform verhalten hat“, kontert Tojners Anwalt Karl Liebenwein.
„Zentrale Stränge des Ermittlungsverfahrens wurden bereits eingestellt und in den verbleibenden Themen bestätigen völlig neue Gerichtsgutachten die damals angesetzten Werte und damit, dass die von Landeshauptmann Doskozil behaupteten Schadenshöhen völlig aus der Luft gegriffen sind.“
Und Anwalt Liebenwein ergänzt: „Es ist für uns völlig unbegreiflich, wie der Landeshauptmann sowohl die Arbeit der Ermittlungsbehörden, als auch die Unabhängigkeit der österreichischen Gerichte aushebelt, in dem er von sich heraus sowohl die Schuld unseres Mandanten feststellt, die Schadenshöhe eigenverantwortlich festmacht und damit der Justiz vorschreibt, was sie zu tun hat.“
Dieses Rechtsverständnis und das Hinwegsetzen über die verfassungsrechtlich verankerte Gewaltenteilung könne nur dem laufenden Wahlkampf der SPÖ im Burgenland geschuldet sein, so Liebenwein, „was jedoch keinerlei Entschuldigung für die Hetzkampagne gegen unseren Mandanten sein kann“.
Anklage oder Einstellung
Laut Oberstaatsanwalt Martin Ortner von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist es derzeit noch nicht absehbar, wann das Verfahren enderlegt wird, sprich, wann Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.
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