DO&CO-Chef Attila Dogudan sieht sich durch EuGH-Urteil rehabilitiert
„Alle Anschuldigungen waren unbegründet. Der EuGH hat bestätigt, dass von Lohn- und Sozialdumping bei ’Henry am Zug’ keine Rede sein kann“, kommentiert DO&CO-Chef Attila Dogudan ein Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Der Gourmetkonzern hatte von 2012 bis 2016 das Catering für die ÖBB übernommen und in den Zügen Arbeitnehmer aus Ungarn zu dortigen Konditionen entlohnt und sozialversichert. DO&CO wurde dafür von Arbeiterkammer und Gewerkschaft regelmäßig heftig attackiert.
Die Züge starteten in Budapest und fuhren durch Österreich bis nach München und zurück nach Ungarn. Die Mitarbeiter waren bei einer ungarischen Subgesellschaft der Konzerntochter „Henry am Zug“ angestellt.
Das EU-Höchstgericht entschied, diese Vorgangsweise sei korrekt. Der EuGH argumentiert laut Standard, dass der „wesentliche Teil“ der Arbeit nicht in Österreich stattgefunden habe, sondern beim Be- und Entladen der Speisen und Getränke in Ungarn. Ebenso der Dienstanfang und das Dienstende.
Die Mitarbeiter seien also nicht nach Österreich „entsendet“ worden, sondern hätten nur in Zügen gearbeitet, die durch Österreich fuhren.
Das Wiener Magistrat hatte dem Geschäftsführer von „Henry am Zug“, Michael Dobersberger, eine Verwaltungsstrafe von 1,3 Millionen Euro aufgebrummt. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgerichtshof, der das EU-Höchstgericht anrief. Dieses erklärte nun, die Entsenderichtlinie komme nicht zur Anwendung. Nach dieser Regelung müssten Beschäftigte, die in ein anderes EU-Land geschickt werden, nach den Mindestlöhnen im Zielland bezahlt werden.
Gewerkschaft und AK kritisieren die Entscheidung als Freibrief für Lohndumping und befürchten, österreichische Kollektivverträge könnten ausgehebelt werden. Lohndrückerei könnte zum europäischen Geschäftsmodell werden, schäumt Vida-Boss und ÖBB-Betriebsratschef Roman Hebenstreit.
Man habe nicht Ungarn nach Österreich geholt, sie hier arbeiten lassen und dann wieder nach Hause geschickt, argumentiert Dogudan. Der Fall sei nicht vergleichbar mit der Bauwirtschaft. Sondern mit Airlines, die Österreich überfliegen. -HO
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