Dieselklagen: "VW droht ein neuer Super-GAU"
Mehr als fünfeinhalb Jahre nach Platzen des Dieselskandals hat der VW-Konzern für österreichische Geschädigte noch keine generelle Entschädigung ausgetüftelt. Dabei zieht sich die rechtliche Schlinge immer enger zu. Glaubt man Experten, droht VW ein neuer groß angelegter Fahrzeug-Rückruf.
Im Mittelpunkt steht die temperaturgesteuerte Abgas-Abschalteinrichtung, besser bekannt als „Thermofenster“. Hierbei geht es darum, dass die Fahrzeugsoftware die Abgasreinigung unter 15 Grad Celsius und über 33 Grad Celsius abschaltet. Das heißt: In neun Monaten im Jahr fahren diese Fahrzeuge im Schmutz-Modus.
„Der Europäische Gerichtshof wird wahrscheinlich im zweiten Halbjahr die Entscheidung fällen, ob ein Thermofenster zulässig ist oder nicht“, sagt Thomas Hirmke vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). „Damit droht VW ein neuer Super-GAU. Wenn nämlich diese Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft werden, dann könnte eine Nachrüstung aller Fahrzeuge drohen.“ Nachsatz: „Diese Abschalteinrichtung besteht auch noch nach dem Software-Update.“
Das Thermofenster existiert nicht nur bei den Fahrzeugen des VW-Konzerns mit den Motoren EA189, sondern beim Nachfolger EA288. Laut VKI-Anwalt Michael Poduschka sind Drei-Liter-Motoren von Audi betroffen, die ebenfalls im Porsche Cayenne und VW Touareg verbaut sind.
Der VKI betreibt insgesamt 16 Sammelklagen für 10.000 Geschädigte, der Schaden wird mit 60 Millionen Euro beziffert. Laut VKI hat VW die Gerichtsverfahren massiv verzögert. In der ersten Runde wurde bestritten, dass österreichische Gerichte für die Verfahren zuständig sind. Indes managt der Verbraucherschutzverein (VSV) um Peter Kolba rund 500 Musterverfahren für österreichische Geschädigte vor dem Landgericht Braunschweig.
Es geht in dem Streit um illegale Abschaltvorrichtungen, mit denen VW am Prüfstand bessere Abgaswerte erzielte als im realen Fahrbetrieb. „Ein Burgenländer hat für den zehn Jahre alten Passat 9.639 Euro Schadenersatz erhalten“, sagt Kolba. „Wir gehen davon aus, dass alle anderen Verfahren gewonnen werden“. Er meint, dass die Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad Celsius und über 33 Grad Celsius „illegal ist“.
„Die Ausrede der Hersteller, das sei zur Motorschonung notwendig, wird zerpflückt“, sagt Kolba. „Die Ausnahme in der Typisierungsverordnung bezieht sich auf kurzfristige Probleme des Motors, wenn das Fahrzeug zum Beispiel irgendwo steil rauffährt, aber nicht über einen längeren Zeitraum.“
5.700 Geschädigte
Auch die österreichische Sammelklage-Plattform Cobin Claims streitet für 5.700 Geschädigte mit VW um Schadenersatz. Cobin-Claims-Anwalt Alexander Amann sagt: „Wenn das Thermofenster unzulässig ist, müssen sie schauen, wie sie den gesetzmäßigen Zustand nachträglich herstellen.“ Er geht davon aus, dass die Behebung nur durch ein Hardware-Update oder einen Tausch des Fahrzeuges möglich sei.
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