Die Steuerentlastung in Eigenregie

ARCHIV - Die Anlagen KAP und der Steuererklärung (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitalvermögen) zur Festsetzung der Einkommenssteuer beim Finanzamt, aufgenommen in Köln (Archivbild vom 10.08.2007). Die schon millionenfach vergebene Steuer-Identifikationsnummer ist rechtlich sehr bedenklich, verstößt aber nicht gegen die Verfassung. Das entschied das Finanzgericht Köln am Donnerstag (09.09.2010) in einem Musterprozess. Es gebe «erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID». Foto: Oliver Berg dpa/lnw (zu Meldung dpa 4094 am 09.09.2010) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Im Durchschnitt winkt eine Steuergutschrift von 300 bis 500 Euro.

Über die hohe Steuerbelastung in Österreich zu raunzen, ist das eine – sich Steuern zurückzuholen, das andere. Jetzt erinnert auch das Finanzministerium an die jährliche Arbeitnehmerveranlagung und das Portal FinanzOnline. Es hat bereits drei Millionen Nutzer.

Durchschnittlich kann bei der Arbeitnehmerveranlagung „mit einer Steuergutschrift von 300 bis 500 Euro“ gerechnet werden, sagte Steuer-Sektionschef Gunter Mayr zum KURIER. 2012 haben immerhin 3,6 Millionen Österreicher und Österreicherinnen eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht – und sich auf diesem Weg die zu viel bezahlte Steuer zurückgeholt. Doch „zwischen 500.000 und einer Million Österreicher“ lassen noch immer Bares liegen, sagt Mayr.

Dabei wäre jetzt der Zeitpunkt ideal, sich Geld zurückzuholen: Bis Ende Februar haben die Arbeitgeber Zeit, die Lohnzettel für 2012 beim Finanzamt abzuliefern. Daher sei es sinnvoll, die Arbeitnehmer-Veranlagung ab März durchzuführen. „Durchschnittlich dauert es 19 Tage, ab März geht es meistens noch schneller“, erklärt Mayr. Wer also die Veranlagung schon im Jänner gemacht hat, wartet sinnloserweise länger als nötig, da die Behörde erst mit Eintreffen der Lohnzettel tätig werden kann.

Wer die „Steuergrenze“ von 11.000 Euro pro Jahr nicht überschreitet, kann sich die gesamte Lohnsteuer zurückholen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es sogar Steuergutschriften („Negativsteuer“). Wessen Jahresverdienst über der Steuergrenze liegt, kann Werbungskosten (beruflich bedingte Ausgaben z. B. für Computer oder Arbeitskleidung) und Sonderausgaben (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Kirchenbeitrag, Wohnraumschaffung und -sanierung) geltend machen. Insgesamt ist dafür fünf Jahre Zeit (2013 zurück bis 2008).

Bei den Versicherungen gibt Mayr zu bedenken, dass nur ein Viertel der Jahresprämie abgesetzt werden kann. Und dieser Betrag wird außerdem ab einem Einkommen von 36.400 im Jahr eingeschliffen. Ab 60.000 Euro Jahreseinkommen gibt es keine gesonderte Abzugsmöglichkeit mehr, sondern nur den allgemeinen Pauschalbetrag von 60 Euro. „Das gleiche Prinzip gilt auch bei der Wohnraumsanierung.“

Besonders lukrativ ist die Geltendmachung der Kinderbetreuungskosten. De facto alles bis auf die Nachhilfe – vom Kindergartengeld über die Verpflegung bis zu Bastelkosten – kann bis zu 2300 Euro pro Jahr und Kind geltend gemacht werden. Auch die Kosten für Tagesmütter, sagt Mayr. Einzige Voraussetzung: Die Tagesmutter muss eine pädagogisch qualifizierte Person sein, wozu in der Regel der Nachweis eines Kurses im Ausmaß von mindestens acht Stunden genügt.

Kirchenbeiträge können bis 400 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bisher waren das maximal 200 Euro. Als weitere Sonderausgaben sind erstmals auch Geldspenden an freiwillige Feuerwehren, an Tierheime und an Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, steuerlich abzugsfähig.

Voraussetzung ist – wie bisher bei den mildtätigen und humanitären Organisationen, dass die Umweltschützer und Tierheime in der Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at aufgelistet sind. Wer Spezialfragen hat, wendet sich an sein Finanzamt, macht sich im Internet schlau z. B. www.holdirdeingeldzurueck.at oder kontaktiert im Fall des Falles einen Steuerberater.

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