Die Leiden des René Benko: Wie die U-Haft den Ex-Immo-Zampano belastet

Seit mehr als sieben Monaten sitzt der gestrauchelte Immobilienjongleur René Benko in der Wiener Justizanstalt Josefstadt in U-Haft. Vorige Woche wurde diese um weitere zwei Monate verlängert.
Der Haftgrund: Tatbegehungsgefahr. Das heißt, dass das Gericht annimmt, dass Benko in Freiheit weitere Straftaten begehen würde. Das bestreiten Benko und sein Top-Verteidiger Norbert Wess im zuletzt eingebrachten Enthaftungsantrag.
Sie halten die anhaltende U-Haft sinngemäß für ungerecht und unfair. „Dabei hat neben dem Entzug der persönlichen Freiheit vor allem auch die Trennung von seiner Familie, insbesondere seiner Frau und seinen vier Kindern, zu einer enormen psychischen Belastung von René Benko geführt“, heißt es im Enthaftungsantrag, der dem KURIER vorliegt. „Seine drei minderjährigen Kinder können ihn de facto nicht besuchen, zumal auch seine Ehefrau einer ständigen medialen „Beobachtung und Begleitung“ ausgesetzt ist.“ Nachsatz: „Zu Unrecht wird René Benko von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sogar der Telefonkontakt (…) zu seiner Ehefrau verwehrt.“
Nachhaltiger Eindruck
„Benko verhalte sich in Haft vorbildhaft und es habe bisher über die gesamte Haftdauer keinen Anlass zur Beschwerde seitens der Justizanstalt gegeben“, heißt es weiters. Aufgrund des langen Entzugs „der persönlichen Freiheit verspürt er das Haftübel deutlich und einschneidend“. Die Haft habe einen „nachhaltigen Eindruck“ bei ihm hinterlassen.
Auch könne sich Benko in der U-Haft nicht angemessen gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigen. Sein Recht auf ein faires Verfahren werde verletzt. „Dass die WKStA regelmäßig einen dringenden Tatverdacht annimmt, lässt sich auch nur dergestalt „begründen“, dass man die (umfassend) dargestellten Sichtweisen von René Benko unberücksichtigt lässt“, heißt es im Enthaftungsantrag.
Dabei habe er in zehn ganztägigen Beschuldigteneinvernahmen über 30 Stunden mehr als 400 Fragen beantwortet und umfangreich ausgesagt. „René Benko hat zu keinem der Faktenkomplexe und auch nicht zu einzelnen Fragen von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht und damit mit den Ermittlungsbehörden bestmöglich kooperiert“, heißt es weiters. „Es ist aber eine unbestreitbare Tatsache, dass René Benko zu den haftprüfungsrelevanten Fakten (…) das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts nicht nur massiv, sondern auch inhaltlich fundiert bestreitet.“
Der väterliche Freund
Indes hat Benko offenbar einen „Wohltäter“. „Die finanzielle Situation von René Benko ist allen Umständen zum Trotz stabil, zumal René Benko derzeit keine finanziellen Aufwendungen zu tragen hat“, heißt es im Antrag. „Wie dem Gericht bekannt ist, hat ein väterlicher Freund von René Benko sich dazu entschlossen, ihn in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und vor allem auch eine umfassende und gute Vorbereitung im laufenden Strafverfahren zu ermöglichen.“ Nachsatz: „Auch das engste familiäre Umfeld von René Benko wird diesen weiterhin unterstützen.“
Damit will die Verteidigung der Argumentation der WKStA Wind aus den Segeln nehmen, Benko „sei aufgrund seiner Einkommenssituation darauf angewiesen, strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen zu begehen“. Mit bloßen Allgemeinbehauptungen sei keine Tatbegehungsgefahr „tragfähig zu begründen“, kontert Verteidiger Wess.
Faktischer Machthaber?
Die Tatbegehungsgefahr lasse sich auch deshalb verneinen, weil de facto alle Signa-Gesellschaften, die Familie Benko Privatstiftung sowie Teile der Tochtergesellschaften der Laura-Gruppe insolvent seien. Außerdem würden die Laura Privatstiftung und Ingbe Stiftung „unter nahezu einzigartiger medialer Beobachtung stehen“ und somit könne eine Tatbegehungsgefahr nicht angenommen werden. Zu diesem Stiftungen muss man wissen, dass die Begünstigten Benkos Mutter und seine Ehefrau sein sollen. In den Stiftungen soll wesentliches Vermögen geparkt und René Benko deren „faktischer Machthaber“ sein.
Auch hier hält Benko dagegen. Seine früheren Berater seien aus den Führungsfunktionen der Laura Privatstiftung und in deren Töchtern ausgeschieden. Der neue Geschäftsführer von 58 Laura-Gesellschaften und der erst im April 2025 angeheuerte neue Stiftungsvorstand seien ihm nicht bekannt.
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