Die besten Steuertipps: So kommt Geld zurück vom Finanzamt

Die besten Steuertipps: So kommt Geld zurück vom Finanzamt
Experten von Arbeiterkammer und Deloitte sagen, worauf Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 achten sollten.

Die kräftigeren Lohn- und Pensionsabschlüsse sowie die Anti-Teuerungshilfen der Bundesregierung haben dem heurigen Inflationsschock ein wenig die Spitze genommen. 2024 steigen die Nettoeinkommen auch deshalb wieder, weil die Teuerung nachlässt und die Steuertarifstufen jetzt Jahr für Jahr an die Inflation angepasst werden („Aus für kalte Progression“).

Aber auch die diversen Absetzbeträge, wie der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag werden nun jährlich angepasst, erinnert AK-Steuerexpertin Dominique Feigl. Das und vieles mehr gilt es bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2023 (der frühere „Lohnsteuerausgleich“) zu berücksichtigen.

1. Höhere Absetzbeträge 

Die Arbeitnehmerveranlagung wird sinnvollerweise ab März gemacht, wenn der Arbeitgeber auch wirklich alle Daten an die Finanz weitergeleitet hat. Wer den Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. den Alleinerzieherabsetzbetrag noch nicht in der laufenden Lohnverrechnung hat berücksichtigen lassen, wird die Anpassung bei der Arbeitnehmerveranlagung als gute Nachricht bemerken.

Die Beträge für den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag steigen beispielsweise für ein Kind von 494 auf 520 Euro oder von 669 auf 704 Euro bei zwei Kindern. Den Unterhaltsabsetzbetrag macht man selbst in der Arbeitnehmerveranlagung geltend und nicht über die Lohnverrechnung.

The freedom of working from home

Kommentare