Neu ist, die Steuervorteile für Familien wurden ausgeweitet. Der Familienbonus wurde auf bis zu 2.000 Euro für Kinder unter 18 bzw. auf bis zu 650 Euro für Kinder über 18 erhöht. Wichtig: Der „Familienbonus plus“ ist ein Steuerabsetzbetrag, der die errechnete Steuer verringert. Aber man muss auch so viel Steuern zahlen, um davon zu profitieren. Man kann den Bonus pro Kind ganz oder halb beziehen, damit sich Eltern mit geringem Einkommen (z. B. Mutter in Teilzeit) den Betrag „steueroptimal“ aufteilen und so den ganzen Bonus ausnutzen können. Für Familien mit ganz niedrigen Einkommen gibt es den Kindermehrbetrag von bis zu 550 Euro pro Kind.
Mehr Unterstützung für Pendler
Wegen der hohen Spritpreise im Vorjahr wurden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro kräftig erhöht. Konkret wurde ab Mai 2022 (befristet bis Juni 2023) das Pendlerpauschale für diesen Zeitraum um 50 Prozent erhöht und der Pendlereuro vervierfacht. Wichtig: Wenn Pauschale und Pendlereuro in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurden, ist hier nichts weiter zu tun. Ansonsten muss man die Erhöhung für Mai bis Dezember 2022 selbst zum Ergebnis des Pendlerrechners dazu rechnen. Achtung bei Homeoffice: Man muss mindestens 10 Tage im Monat im Betrieb und nicht daheim gearbeitet haben, damit das Pauschale gilt.
Neue Förderung für Öko-Ausgaben
Seit 2021 sind Ausgaben für die Wohnraumschaffung und -sanierung nicht mehr steuerlich absetzbar. Dafür kann man jetzt eine „Öko-Sonderausgabenpauschale“ beantragen. Das ist eine steuerliche Förderung von jährlich 400 Euro für den Austausch fossiler Heizsysteme („Heizkesseltausch“, also Anschluss an das Fernwärmenetz, Photovoltaik, Luft-Wärme-Pumpen etc.). Oder jährlich 800 Euro für die thermische Sanierung (Austausch von Fenstern, Dämmung von Fassaden etc.). Die Berücksichtigung in der Arbeitnehmerveranlagung erfolgt für insgesamt fünf Jahre automatisch.
Für das Homeoffice gibt es Unterstützung
Auch das Homeoffice-Pauschale wird automatisch berücksichtigt, nämlich mit maximal drei Euro pro Tag für maximal 100 Tage. Hat man höhere Kosten für Laptop, Monitor oder Internet, kann man diese anstelle der Pauschale bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Das gilt auch für ergonomisch geeignetes Mobiliar, wie ein neuer Schreibtisch oder ein Drehstuhl daheim.
Teuerungsabsetzbetrag im Kampf gegen Inflation
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erhalten einmalig für 2022 zusätzlich zum Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag auch noch einen Teuerungsabsetzbetrag über die Arbeitnehmerveranlagung. Dieser beträgt 500 Euro bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro. Darüber hinaus sinkt er bis zu einem Einkommen von 24.500 Euro gleichmäßig bis auf Null. Pensionisten, die 2022 keine außerordentliche Einmalzahlung bei der Pensionsauszahlung erhalten, steht bis zu Pensionsbezügen von 20.500 Euro ebenfalls ein Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro zu. Bei höheren Pensionsbezügen bis 25.500 Euro sinkt der Absetzbetrag gleichmäßig auf Null. Beides, der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und der Teuerungsabsetzbetrag müssen nicht gesondert beantragt werden, sondern werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
Auch die Negativsteuer wurde erhöht
Auch für all jene, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen, zahlt sich die Arbeitnehmerveranlagung aus. Man erhält einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer (bzw. „SV-Bonus“) vom Finanzamt zurück.
Für 2022 können bis zu 1.550 Euro rückvergütet werden. Für Pendler erhöht sich der Betrag auf bis zu 1.610 Euro. Für Pensionisten sind es 550 Euro bzw. 1.050 Euro (bei Teuerungsabsetzbetrag).
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