Deutsche Regierung ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Deutsche Regierung ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus
Deutschland bereitet sich auf möglichen Lieferstopp Russlands vor. Grund ist die Ankündigung Putins, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren.

Die deutsche Regierung bereitet sich vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung vor. Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) rief deswegen am Mittwoch in Berlin die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus. Dies diene der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit sei weiterhin gewährleistet. Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen.

Der deutsche Energieminister ruft Frühwarnstufe für Gas aus

Im Notfall wären Haushaltskunden besonders geschützt. "Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe", erklärte Habeck. "Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein." Mit Ausrufung der Frühwarnstufe sei ein Krisenteam zusammengetreten. "Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass - wenn nötig - weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten."

Versorgung aktuell gewährleistet

Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher sei aktuell weiter gewährleistet, so das Ministerium. "Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher - von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten - auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren."

Die Frühwarnstufe bedeutet laut Ministerium, dass ein Krisenstab beim Wirtschaftsministerium zusammentritt, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die deutsche Regierung einzuschätzen. Noch greife der Staat nicht ein. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen "marktbasierte" Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten: Dazu gehören laut Ministerium etwa die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher und die Optimierung von Lastflüssen.

Der Chef der Bundesnetzagentur appelliert an Verbraucher und Unternehmen, angesichts einer drohenden Verschlechterung bei der Gasversorgung mitzuhelfen. "Die Bundesnetzagentur bittet Verbraucher und die Industrie beizutragen und bereitet sich auf alle Szenarien vor", schrieb der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, am Mittwoch auf Twitter.

Ziel sei und bleibe es, eine Verschlechterung der Gasversorgung für Deutschland und Europa durch Einsparungen und Zukäufe zu vermeiden.

Die Stufen des deutschen Notfallplans Gas:

  • FRÜHWARNSTUFE - NOCH KEIN EINGRIFF DES STAATES

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen - die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist nach der europäischen Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Beim deutschen Wirtschaftsministerium tritt nun ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die deutsche Regierung einschätzen. Der Staat greift aber noch nicht in den Gasmarkt ein - vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern. Dies kann etwa durch einen Rückgriff auf die Gasspeicher geschehen.

  • ALARMSTUFE - MARKT KANN STÖRUNG NOCH ALLEINE BEWÄLTIGEN

Danach folgt die Alarmstufe. Sie tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

  • NOTFALLSTUFE - STAAT GREIFT EIN, BUNDESNETZAGENTUR VERTEILT

Letzte Stufe ist die Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Dann müssen laut des Regelwerks "nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden", um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen - der Staat greift also ein. Die Bundesnetzagentur wird nun dem Wirtschaftsministerium zufolge zum "Bundeslastverteiler". Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt - diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

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