Deutsche Netzagentur setzt Zertifizierung für Nord Stream 2 aus

Deutsche Netzagentur setzt Zertifizierung für Nord Stream 2 aus
Betreiberfirma müsse zunächst nach deutschem Recht organisiert werden.

Rückschlag für die umstrittene Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2: Die deutsche Bundesnetzagentur hat ihr Verfahren zur Zertifizierung der Nord Stream 2 vorläufig ausgesetzt. Das teilte der Regulierer am Dienstag mit. Ohne die Zertifizierung ist der Gastransport durch die fertiggestellte Ostsee-Pipeline in den deutschen Binnenmarkt nicht zulässig. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Der heimische Öl-, Gas-und Chemiekonzern OMV ist an der Finanzierung des Projekts beteiligt.

Tochtergesellschaft

Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Laut EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz im Kanton Zug wolle nun eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung gründen. Diese soll Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben.

Die Nord Stream 2 AG verwies auf die Gründung eines Nord-Stream 2-Tochterunternehmens: "Unser Unternehmen will mit diesem Schritt die Einhaltung von geltendem Recht und Richtlinien gewährleisten." Zu "Details des Verfahrens, seiner möglichen Dauer und den Auswirkungen auf die Betriebsaufnahme der Pipeline" könne sich das Unternehmen nicht äußern, hieß es weiter.

Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung von Vermögenswerten auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen und die Bundesnetzagentur in der Lage sei, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft zu prüfen. Die Behörde könne dann ihre Prüfung fortsetzen. Eine Frist für das Verfahren läuft im Jänner ab.

Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Diese könnte sich bis zu vier Monate dafür Zeit lassen. Danach hätte wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine mögliche endgültige Zertifizierung.

Gazprom hatte im September die Fertigstellung der Leitung bekanntgegeben. Die Pipeline wurde je zur Hälfte von Gazprom und den Unternehmen OMV, Wintershall Dea, Engie, Uniper und Shell finanziert. Durch die 1.230 Kilometer lange Pipeline von Russland nach Deutschland sollen jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas geliefert werden.

Politiker der deutschen Grünen und der FDP befürworteten die vorläufige Aussetzung des Zertifizierungsverfahrens. Der Fraktionsvize der Grünen im Deutschen Bundestag, Oliver Krischer, sagte der "Rheinischen Post" (Mittwoch), "die Bundesnetzagentur prüft nach Recht und Gesetz - und das ist auch gut so". Der FDP-Experte Hagen Reinhold betonte am Dienstag, die Bundesnetzagentur habe klargemacht, dass die Rechtsstaatlichkeit nach deutschen Standards vor einer Inbetriebnahme einwandfrei vorliegen müsse.

Auch das deutsche Wirtschaftsministerium begrüßte die vorläufige Aussetzung. "Dies muss jetzt umgesetzt werden", so eine Sprecherin von Minister Peter Altmaier (CDU). Es handle sich um rein regulatorische Fragen, konkret eine Frage des Gesellschaftsrechts, für die die Bundesnetzagentur im Zertifizierungsverfahren zuständig sei.

Die CSU im Deutschen Bundestag hält grundsätzlich an der Inbetriebnahme fest. Die Pipeline sei eine Infrastruktur zur Energieversorgung, deren Inbetriebnahme "auf Sicht" ermöglicht werden solle, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in Berlin. Er halte aber mehr Wettbewerb im Gasbereich für wichtig. So solle etwa der Anteil von US-Flüssiggas im deutschen Energiemix deutlich erhöht werden.

Technisch ist zumindest der erste Strang schon vor Wochen vom zuständigen Bergamt Stralsund für den Betrieb freigegeben worden. Der Gastransport in den deutschen Binnenmarkt ist aber nicht zulässig ohne Zertifizierung der Bundesnetzagentur.

Die Pipeline beschäftigt zudem noch Gerichte. So klagen der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald gegen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beziehungsweise gegen das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörden.

 

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