Der (un)heimliche Zwang zum Einsatz der Smart Meter

Smart Meter sind ein Geschäftsmodell
Energiewende: Die Konsumenten werden über die Kosten und die Technik im Unklaren gelassen.

Das Mantra von Politik und E-Wirtschaft hat einst gelautet: Smart Meter werden nur auf freiwilliger Basis verwendet. Sie werden den Haushalten helfen Strom zu sparen. Das war, bevor der Einsatz der Smart Meter beschlossen wurde. Die digitalen Stromzähler können den Stromverbrauch permanent messen und das Ergebnis an den Stromlieferanten übermitteln.

Mittlerweile ist von Feiwilligkeit keine Rede mehr. Laut EU-Verordnung sollen 80 Prozent der Haushalte bis 2020 mit  intelligenten Stromzählern ausgestattet sein.Sowohl die E-Wirtschaft als auch die Aufsichtsbehörde E-Control wollen ein Geschäftsmodell umsetzen, bei dem die Verbrauchsspitzen die Grundlage für die Berechnung der Netzgebühren sein soll. Derzeit werden die Netzgebühren allein nach der Menge des verbrauchten Stroms berechnet. Ein höherer Verbrauch bedeutet höhere Gebühren. Dafür ist kein Smart Meter notwendig.

Neues Modell

Laut Wunsch der E-Control und der E-Wirtschaft soll die Netzgebühr künftig nach der maximalen Verbrauchsspitze berechnet werden, die durch den Samt Meter bestimmt wird. Nach dem neuen Modell kann es sein, dass ein Haushalt mit höherem Stromverbrauch weniger fürs Stromnetz zahlt als ein Haushalt mit niedrigerem Verbrauch. Voraussetzung ist, dass der erste Haushalt niedrigere Verbrauchsspitzen hat. Die Netzkosten machen derzeit bereits rund ein Drittel der gesamten Stromrechnung aus. Ein weiters Drittel sind Steuern und das letzte Drittel entfällt auf die Energiekosten.

Laut Österreichs Energie werden bis 2030 rund 18 Milliarden Euro in den Netzausbau investiert. Um wie viel die Netzkosten für die Haushalte dadurch steigen werden, ist angeblich nicht bekannt. Die Generalsekretärin der Branchenvereinigung Österreichs Energie, Barbara Schmidt, zur Frage, wie sich die Investition von 18 Milliarden Euro auf die Netzkosten für die Haushalte auswirken werden: „Das weiß nicht einmal die E-Control.“

Überhaupt sind Fragen nach den Kosten der Energiewende für die Haushalte nicht sehr beliebt. Laut Österreichs Energie müsste zur Erreichung des Ziels „100 Prozent erneuerbare Energieträger bis 2030“ diese kräftig ausgebaut werden: Wasserkraft plus 15 Prozent, Windenergie plus 220 Prozent und Fotovoltaik plus 1100 Prozent. Es wurden keine Zahlen über die zusätzlichen Kosten für die Konsumenten bekannt gegeben. Immerhin hat der Präsident von Österreichs Energie, Leonard Schitter, bestätigt, was mehr als offensichtlich ist. Die Strompreise werden steigen.

Der für September anvisierte Baubeginn für die zweite Etappe der 380-kV-Hochspannungsleitung in Salzburg hat die nächste Hürde genommen: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerden zweier Bürgerinitiativen geprüft und keine verfassungsrechtlichen Bedenken gefunden. Er wird deshalb die Sache nicht behandeln.  Die Beschwerden würden allenfalls eine rechtswidrige Anwendung eines einfachen Gesetzes betreffen. Dafür ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zuständig.
Die Bürgerinitiativen haben nun die Möglichkeit, die Abtretung der Beschwerde an den VwGH zu beantragen und Revision einzubringen. Der VwGH muss dann prüfen, ob bei der Erteilung der Genehmigung gegen anzuwendende Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Diesen Schritt wollen die Bürgerinitiativen nun auch setzen.

 

 

KURIER Talk mit Urbantschitsch und Soder

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