Der Tag des Umtausches

Der Tag des Umtausches
Am ersten Einkaufstag nach Weihnachten beginnt der Umtauschmarathon. Doch kann alles retourniert werden? Ihre Rechte im Überblick.

Die falsche CD, ein zu großes Hemd und ähnliches: Am ersten Einkaufstag nach Weihnachten werden traditionell die Geschäfte erneut gestürmt. Es gilt, umzutauschen, was nicht gefällt.

Es gibt jedoch kein generelles Umtausch-, beziehungsweise Rückgaberecht, warnt die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer (AK). Viele Firmen erklären sich aber dazu bereit, Waren zurückzunehmen.

Während beim Umtauschrecht eine andere Ware ausgesucht werden kann, wird beim Rückgaberecht der Kaufpreis rückerstattet. Voraussetzung dafür ist bei fast allen Geschäften, dass man mittels Kassenbon den Kauf nachweisen kann. Die Ware muss unversehrt sein und häufig auch originalverpackt. Kleidung und Wäsche dürfen nicht getragen sein. Sportartikel-Händler und auch Schuhgeschäfte sind aber häufig großzügig: Hier kann zum Teil auch nach dem ersten Gebrauch noch umgetauscht werden. Vom Umtauschrecht bzw. der Rückgabe ausgeschlossen sind meist Maßanfertigungen, geschnittene Ware, preisreduzierte Produkte und zweite Wahl.

Gutscheine

Die AK rät Konsumenten, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen das Geschäft die Ware umtauscht oder zurücknimmt. Sieht das Unternehmen keine generelle Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeit vor, kann versucht werden, diese mit einem Vermerk auf der Rechnung individuell zu vereinbaren.

Gutscheine seien eine gute Möglichkeit, sich die Qual der Wahl zu ersparen, so die Arbeiterkammer. Diese sind grundsätzlich 30 Jahre gültig. Sollte das Unternehmen zwischenzeitlich in Konkurs gehen, kann aber auch ein noch aufrechter Gutschein wertlos werden. Eine zeitliche Begrenzung ist durchaus möglich. Nach Ablauf der Befristung kann zwar die Einlösung verweigert werden, der Händler muss aber den Kaufpreis zurückbezahlen. Oft erklären sich Unternehmen jedoch bereit, die Gültigkeitsdauer zu verlängern. Ein Eintausch des Gutscheines gegen Bargeld ist jedoch nicht möglich.

Neben dem Umtausch eine weitere Möglichkeit, ungeliebte Geschenke loszuwerden, ist der Wiener Web-Flohmarkt. Er wird als Alternative zu ähnlichen Internet-Diensten gesehen, weil er speziell für den Großraum Wien konzipiert wurde. Die Übergabe der Waren erfolgt persönlich, lästiges Einpacken und Transaktionen ins Ausland erübrigen sich.

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