Dachdeckerei gewinnt Prozess um ungerechtfertigten Konkurs

Dachdeckerei gewinnt Prozess um ungerechtfertigten Konkurs
Oberlandesgericht Wien hebt das Insolvenzverfahren auf. Nun droht der Republik ein Amtshaftungsverfahren.

Nach dem Zusammenbruch der Commerzialbank Mattersburg Mitte Juli 2020 sind auch mehrere Unternehmen, die Kunden der Bank waren, in die Insolvenz geschlittert. So auch das Dachdeckerunternehmen Zimmermann GmbH, das jahrelang ungerechtfertigterweise Kredite erhalten haben soll.

Kurz vor Weihnachten 2020 hat ein Konsortium aus einem burgenländischen Industriellen und der landeseigenen Wirtschaftsagentur Burgenland den insolventen Betrieb der Zimmermann GmbH aufgefangen. „Sie haben die DFT Dach- und Fassadentechnik GmbH gegründet und die Aufträge sowie Mitarbeiter der Zimmermann GmbH übernommen“, schildert Johannes Zink, Anwalt des Landes Burgenland und der Wirtschaftsagentur. „Der Kauf wurde kurz vor Weihnachten 2020 unterschrieben.“ Laut Aktenlage soll der Werklohn für begonnene Bauvorhaben bis zur Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages (18. Dez. 2020) an die Zimmermann GmbH fließen, nach diesem Stichtag an die DFT. Nicht geregelt wurde dabei, wem die sogenannten Haftrücklässe zustehen. Dabei handelt es sich um die Zurückhaltung eines Teils der Werklohns für die Behebung etwaiger Mängel.

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