Nach dem Zusammenbruch der Commerzialbank Mattersburg Mitte Juli 2020 sind auch mehrere Unternehmen, die Kunden der Bank waren, in die Insolvenz geschlittert. So auch das Dachdeckerunternehmen Zimmermann GmbH, das jahrelang ungerechtfertigterweise Kredite erhalten haben soll.
Kurz vor Weihnachten 2020 hat ein Konsortium aus einem burgenländischen Industriellen und der landeseigenen Wirtschaftsagentur Burgenland den insolventen Betrieb der Zimmermann GmbH aufgefangen. „Sie haben die DFT Dach- und Fassadentechnik GmbH gegründet und die Aufträge sowie Mitarbeiter der Zimmermann GmbH übernommen“, schildert Johannes Zink, Anwalt des Landes Burgenland und der Wirtschaftsagentur. „Der Kauf wurde kurz vor Weihnachten 2020 unterschrieben.“ Laut Aktenlage soll der Werklohn für begonnene Bauvorhaben bis zur Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages (18. Dez. 2020) an die Zimmermann GmbH fließen, nach diesem Stichtag an die DFT. Nicht geregelt wurde dabei, wem die sogenannten Haftrücklässe zustehen. Dabei handelt es sich um die Zurückhaltung eines Teils der Werklohns für die Behebung etwaiger Mängel.
„Schlussendlich wurde dafür keine Vorsorge getroffen“, sagt Zink zum KURIER. „Das führt jetzt zu der Situation, dass die DFT glaubt, sie bekommt Geld vom Masseverwalter der Zimmermann GmbH und dieser glaubt, er bekommt Geld von der DFT.“
Letzterer fordert von der DFT 652.358 Euro. Diese wiederum bezweifelt die Abrechnung und hat angeboten, bloß 264.011 Euro zu zahlen. Die Forderung blieb strittig, auf einen Vergleich konnte man sich nicht einigen. In weiterer Folge hat der Insolvenzverwalter der Zimmermann GmbH einen Insolvenzantrag gegen die DFT gestellt, weil die Forderung nicht beglichen wurde. Diese wurde aber von Verantwortlichen der DFT weder anerkannt noch hat der Insolvenzverwalter zuvor ein entsprechendes Gerichtsurteil erstritten.
900.000 Euro Kaution
Dennoch hat das Landesgericht Eisenstadt über die DFT Ende Juli 2023 ein Konkursverfahren eröffnet. „Obwohl die DFT gesagt hat, die Forderung stimmt nicht, eigentlich schuldet uns der Masseverwalter noch Geld“, sagt Zink. „Man kann theoretisch auch ohne Rechtstitel eine Insolvenz eröffnen, wenn die Forderung nachgewiesen ist. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel ein Anerkenntnis abgegeben wird. Das liegt nicht vor.“ Nun hat das Oberlandesgericht Wien das Konkursverfahren rechtskräftig aufgehoben, weil ein solches nicht auf einer strittigen Forderung begründet sein darf, wie die OLG-Richterin festhielt. Die Forderung sei eben nicht durch etwaige Unterlagen „glaubhaft gemacht“ bzw. „hinreichend bescheinigt“ worden.
„Die DFT wurde zu Unrecht in die Insolvenz geschickt“, sagt Anwalt Zink zum KURIER. „Der Betrieb der DFT konnte fortgeführt werden, aber es mussten 900.000 Euro Fortführungskaution hinterlegt werden.“ Nachsatz: „Ich prüfe nun im Auftrag der Wirtschaftsagentur Burgenland etwaige Amtsansprüche gegen die Republik und gegen den Masseverwalter.“
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