Crowdfunding bis 750.000 soll erleichtert werden
.Die Zeit wird knapp. Noch vor dem Sommer will die Wirtschaftskammer die Rahmenbedingungen für Crowdfunding verbessern. Crowdfunding („Schwarm-Finanzierung“) bedeutet, dass sich Unternehmen bei vielen Privatpersonen kleine Geldbeträge ausleihen, um Projekte zu finanzieren. „Es gibt in Österreich bereits zwölf Crowdfunding-Plattformen, die gerne starten würden, sich aber nicht trauen“, schildert Markus Roth, Vorsitzender der Jungen Wirtschaft. Das Interesse sei groß. So würden knapp 24 Prozent der Jungunternehmen planen, sich künftig alternativ zu finanzieren. Auch weil der Zugang zu Fremdkapital „extrem schwierig“ geworden sei.
Im Parlament sind mit Ausnahme der SPÖ alle Parteien für eine Erleichterung von Crowdfunding. So soll die bisher schon ab einem Kapitalbedarf von 100.000 Euro geltende Prospektpflicht auf 750.000 Euro angehoben werden. Allerdings darf die Einzahlung pro Privatinvestor maximal 1000 Euro betragen, um mögliche Verluste einzugrenzen. Die Arbeiterkammer (AK) sieht durch die weitere Finanzmarktliberalisierung den Anlegerschutz gefährdet und legt sich quer. „Wir vertreten die Crowd. Wenn etwas schiefläuft, kommt die zu uns und nicht zur Wirtschaftskammer“, so AK-Expertin Silvia Angelo.
Kommentare