Coronavirus: Mehr als vier Mrd. Euro an Kreditvolumen gestundet

Laudamotion verlangt rasches Handeln von Blümel
Bundesregierung hat Zeitraum für Aussetzen der Rückzahlungen bis Ende Oktober verlängert.

 Im April führte die Bundesregierung ein gesetzliches Kreditmoratorium ein. Damit haben Verbraucher und Kleinstunternehmer die Möglichkeit erhalten, Verpflichtungen für Rückzahlungen, Zins- oder Tilgungszahlungen gestundet zu bekommen, ohne dass sie dadurch rechtliche Nachteile erleiden. Der Anwendungszeitraum dieser Regelung wurde am Freitag um vier Monate bis 31. Oktober verlängert. Bisher wurden 103.636 Stundungen mit einem Volumen von 4,08 Mrd. Euro umgesetzt. Insgesamt legte die Zahl des neu vergebenen Kreditvolumens seit Mitte April von 12 auf 26,6 Mrd. Euro zu.

Bei der Regelung geht es um Verbraucherkredite und Darlehen an Kleinstunternehmen, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden und nun wegen der Auswirkungen der Coronakrise nicht mehr bedient werden können. Konkret profitieren Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanz von bis zu 2 Mio. Euro.

Weitere Voraussetzung für das Moratorium ist, dass die Zahlungsleistung infolge von Corona-bedingten Einkommensausfällen und der Existenzgefährdung in Form einer wirtschaftlichen Notlage für den Kreditnehmer nicht zumutbar ist. Wenn ein Kreditnehmer seine Ratenzahlungen zunächst fortgesetzt hat, so können die Stundungen von ihm trotzdem auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgelöst werden.

100 Prozent-Garantie

Weiters übernimmt der Bund, wie berichtet, zu 100 Prozent eine Ausfallshaftung für Kredite für Unternehmen von bis zu einer halben Mio. Euro ohne Bonitätsprüfung der Bank. Bei diesen Garantien wurde bisher ein Volumen von mehr als 900 Mio. Euro genehmigt. Die Zinsen für diese Kredite liegen in den ersten beiden Jahren bei 0 Prozent und die Rückzahlung beginnt erst ab 1. Jänner 2021. „Durch all diese Maßnahmen ist die Kreditvergabe bei den Banken zuletzt deutlich angestiegen“, sagte Finanzminister Gernot Blümel.klee

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