Coronahilfen: Verbraucherschutzverein kritisiert Gutscheinlösung
"Überrumpelung von Verbrauchern, Bürokratie in der Abwicklung und Gutscheinkriminalität" befürchtet der Verbraucherschutzverein (VSV) im Zuge der Gutscheinlösung bei bereits gekauften Tickets für Kulturveranstaltern. In einer Aussendung kritisiert VSV-Obmann Peter Kolba Justizministerin Alma Zadic (Grüne) scharf.
Er ortet mit der Regelung einen "Raubbau im Konsumentenschutz auf der einen Seite" sowie ein "Beschäftigungsprogramm für die Gerichte, die die vielen unbestimmten Begriffe deuten werden müssen auf der anderen Seite". Die Frage beginne bereits damit, wer die Gutscheine vergeben darf. "Das dürfen Gebietskörperschaften nicht und Veranstalter nicht, wenn sie einer Gebietskörperschaft gehören oder die für sie haften", so Kolba, der einen hohen Rechercheaufwand der Kunden befürchtet. "Da die freiwillige Entgegennahme höherer Gutscheine nicht ausgeschlossen ist, kann so der Kunde in der Praxis übertölpelt werden. Er müsste etwa einen angebotenen Gutschein über 250 Euro zurückweisen und die Auszahlung von 70 Euro in Geld und nur 180 Euro in Gutschein verlangen." Die Gefahr sei, dass der Kunde "in Unkenntnis der Spielregeln" jedoch den Gutschein über 250 Euro nehme und so "freiwillig" das Gesetz ausheble.
Durch die Möglichkeit, die Gutscheine weiterzugeben, ortet der VSV die Gefahr einer "Kunstschuldverschreibung" als Bargeldersatzwert. So heißt es zynisch: "Tausche zwei Gutscheine für abgesagtes Ostbahnkurti-Konzert gegen eine Schnitzelsemmel". Kritisiert wird auch, dass all jene, die ihren Gutschein bis 31. Dezember 2022 aufsparen, die Auszahlung von Geld "aktiv herausverlangen" müssen. "Als Anleitung für ein skurriles Gesellschaftsspiel mag der Text des Gesetzes taugen, aber nicht zu einer ausgewogenen Lösung der Liquiditätsprobleme von Veranstaltern."
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