Corona-Regeln: Bei der AUA heißt es zurück an den Start
Das Bordpersonal (3.500 Mitarbeiter) der Austrian Airlines (AUA) musste sich in den vergangenen Wochen auf ein Auf und Ab beim Covid-Reglement einstellen. Auf der Langstrecke galt für Piloten und Stewards seit Jänner 2022 die 2-G-Regel. Sprich: Nur Geimpfte und Genesene durften fliegen.
„Ab dem 1. Jänner 2022 war ich zu keinem Flug mehr eingeteilt und hatte freie Tage bei Bezahlung“, schildert ein ungeimpfter Pilot seine Situation dem KURIER. „Ab Februar war mein Dienstplan leer und am Monatsende bekam ich für Februar kein Gehalt mehr, es ist nur das Zwölftel vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt worden.“
Am 24. Februar hat dann die AUA dem fliegenden Personal mitgeteilt, dass auf den Interkontinental-Flügen und auf Kontinentalflügen mit mehr als 36 Stunden Einsatzzeit die 2-G-Regel bestehen bleibt. Auf den Kontinentalflügen mit weniger als 36 Stunden Einsatzzeit sollte am 16. März auf die 3-G+-Regel umgestellt werden.
Das heißt: Es fliegen Geimpfte, Genesene oder PCR-Getestete, die ein negatives Ergebnis erhalten haben. Der Test soll 72 Stunden ab Abnahme gültig sein.
Normaler Dienst
„Ich habe ab 16. März wieder einen Dienstplan erhalten, es ist Bereitschaft mit kurzen Unterbrechungen bis Ende des Monats eingetragen,“ sagt der ungeimpfte Pilot. „Ab April habe ich wieder einen normalen Dienstplan, der zeigt, dass ich gut planbar bin. Ich fliege einmal nach Mexiko, zwei Mal nach Amerika und fliege auf dem Simulator in Zürich. Ich habe einen ziemlich dichten Dienstplan, wie die letzten zwei Jahre nicht.“ Denn Anfang März teilte die AUA dem Cockpit- und Bordpersonal mit, dass sich bei den Covid-Regeln erneut etwas ändert. „Ab 16. März werden wir im gesamten Flugbetrieb bis auf Weiteres wieder die 3-G+-Regel umsetzen“, heißt es in einem Rundschreiben.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen empfiehlt die AUA ihren Crews, sich vor Dienstbeginn am VIE (Wiener Flughafen) regelmäßig testen zu lassen. Die PCR-Tests sollten nicht älter als 48 Stunden sein. „Bitte achtet darauf, dass das Testergebnis vor Dienstbeginn am VIE vorhanden ist“, heißt es weiter. „Ein Testen auf der Außenstation, außer wenn behördlich vorgeschrieben, soll auch weiterhin vermieden werden.“
Sollten aber auf internationalen Destinationen „konkrete Einreisebestimmungen“ vorgeschrieben werden, „können nur jene Crewmember eingesetzt werden, die diese Voraussetzungen erfüllen“, heißt es im Schreiben.
Datenschutzbehörde
Angeblich um den Flugbetrieb gewährleisten zu können, hat die AUA den Covid-Status ihres Flugpersonals EDV-mäßig erfasst, was ihr eine Beschwerde einer genesenen AUA-Mitarbeiterin bei der Datenschutzbehörde einbrachte. „Die Speicherung dieser medizinischen Daten ist gesetzlich nicht gedeckt“, sagt Wolfgang Schweinhammer, Anwalt der AUA-Mitarbeiterin, zum KURIER. „Andere Firmen kontrollieren den Status vor dem Arbeitsantritt. Warum sollte die AUA die Nachweise nicht vor der Diensteinteilung einholen. Dann brauchst sie diese auch nicht dauerhaft speichern.“ Fakt ist außerdem: Für die Neuaufnahme von Personal gilt bei der AUA „weiterhin die Voraussetzung eines aufrechten Impfstatus“.
Kommentare