Commerzialbank: Land übernimmt 2,75 Mio. Euro Gemeindeforderungen

Commerzialbank: Land übernimmt 2,75 Mio. Euro Gemeindeforderungen
Kommunen verloren bei Bank-Pleite 5 Mio. Euro - Fünf Ortschaften bereits unterstützt.

Das Land Burgenland übernimmt von neun Gemeinden, die von der Pleite der Commerzialbank Mattersburg betroffen waren, die Forderungen gegen die staatlichen Bankenaufsichtsorgane in Höhe von insgesamt 2,75 Mio. Euro, wie eine Berechnung der APA zeigt. Die Kommunen verloren insgesamt rund 5 Mio. Euro. Fünf Ortschaften erhielten bereits das Geld, den anderen wird es dieser Tage überwiesen, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ).

Der burgenländische Landtag hatte die Möglichkeit zum Forderungsverkauf im vergangenen Mai beschlossen. Die konkreten Vorschläge wurden dann den Kommunen übermittelt und dort im jeweiligen Gemeinderat abgesegnet. Sie geben damit das Risiko bei einem Prozess gegen die Republik an das Land ab.

Den höchsten Betrag, bei einem Verlust von 1,5 Mio. Euro, bekam Loipersbach (885.000 Euro). Forchtenstein, das 1,4 Mio. Euro verloren hatte, bekommt knapp 776.000 Euro. Den Gemeinden Schattendorf (490.000 Euro), Baumgarten (206.000 Euro), Hirm (200.000 Euro) und Krensdorf (91.800 Euro) wurden ebenfalls die Forderungen abgekauft. Die einzige betroffene Gemeinde, die nicht im Bezirk Mattersburg liegt, war Großhöflein (83.500 Euro). Im Fall von Sigleß wurden Forderungen in Höhe von 15.400 Euro und im Fall von Bad Sauerbrunn Forderungen in Höhe von 4.500 Euro abgekauft.

Die Ermittlung des jeweiligen Kaufpreises erfolgte durch einen externen Gutachter, der BDO Austria GmbH, im Rahmen eines Bewertungsgutachtens. Die Kaufpreise für die Einzelforderungen lagen in einer Bandbreite von knapp über 80 Prozent bis 40 Prozent, im Durchschnitt waren es 54 Prozent.

Dass nicht die gesamten Forderungen übernommen werden und in den Gemeindekassen teilweise Hunderttausende Euro fehlen, schmerze gerade kleine Ortschaften, wie ein Bürgermeister im Gespräch mit der APA feststellte. Allerdings sei man über die grundsätzliche Möglichkeit und die Übertragung des Prozessrisikos froh.

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