Causa Alpine: Strafverfahren auch gegen Deloitte
In der Causa um den 2013 kollabierten Salzburger Baukonzern Alpine ist der langjährige Wirtschaftsprüfer Deloitte ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Im Dezember fanden in der Deloitte-Zentrale in Wien Hausdurchsuchungen statt, wie die APA erfahren hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Prüfer u. a. wegen Verdachts der Bilanzfälschung und Beihilfe zum schweren Betrug.
Am 10. und am 11. Dezember haben die Ermittler die Wirtschaftsprüfungskanzlei aufgesucht, geht aus dem Anlassbericht des Bundeskriminalamts vom 13. Jänner 2015 hervor. Ziel der Razzia waren sämtliche Unterlagen zu den Alpine-Jahresabschlüssen 2009, 2010 und 2011. Deloitte hatte die Bilanzen mit ergänzten Bestätigungsvermerken versehen.
In den Augen der Ermittler hätten die Wirtschaftsprüfer ihre Bestätigungsvermerke für die Bilanzen aber versagen oder zumindest "einschränken" müssen. Die finanzielle Schieflage der Alpine sei damals schon ersichtlich gewesen.
"Vorwürfe völlig überzogen"
Die Staatsanwaltschaft wirft drei mit der Alpine befassten Deloitte-Prüfern vor, die Verhältnisse der Alpine "unrichtig wiedergegeben, verschleiert oder verschwiegen haben, wodurch die Aktiva erheblich überhöht dargestellt wurden", heißt es im Durchsuchungsbericht, der der APA vorliegt.
Ermittler: Bilanz schöngerechnet
Ähnlich das Bild 2010: Die Alpine Bau habe erneut Forderungen gegenüber ihrer Polen-Tochter (124 Mio. Euro) bilanziert, die eigentlich abgeschrieben hätten werden müssen. Die Rede ist auch von weiteren Forderungen in Millionenhöhe, die laut Strafverfolgungsbehörde nicht angesetzt hätten werden dürfen.
Bei richtiger Bilanzierung wäre die Alpine Bau GmbH spätestens im Herbst 2010 zahlungsunfähig gewesen, halten die Ermittler in ihrem Durchsuchungsbericht fest. Die Wirtschaftsprüfer von Deloitte hätten daher ihr Testat versagen müssen.
Bei der Alpine Holding sei 2010 "die Unverhältnismäßigkeit zwischen den übernommenen Haftungen in Höhe von 360 Millionen Euro und der Eigenkapitalausstattung der Alpine Holding in Höhe von 9 Millionen Euro" mangelhaft dargestellt geworden.
Dass jetzt Deloitte auch im Alpine-Strafverfahren als Beschuldigte geführt wird, gibt Anlegeranwalt Michael Poduschka Hoffnung. Er vertritt rund 400 Anleihe-Gläubiger und rät allen, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. "Durch den Privatbeteiligtenanschluss wird die Verjährung unterbrochen", so Poduschka am Dienstag zur APA.
Im Fall Alpine würde diese dem Anwalt zufolge frühestens im Herbst 2015 eintreten - drei Jahre davor, im Herbst 2012, sei nämlich die Anleihe um rund 50 Prozent eingebrochen. Zuvor war ein interner Alpine-Bericht, wonach der Konzern in akuten Zahlungsschwierigkeiten sei, an die Öffentlichkeit gelangt. Damals also konnten die betroffenen Anleger "Kenntnis von Schaden und Schädiger" erlangen, wie es im Juristenjargon heißt.
Für den theoretischen Fall, dass Deloitte strafrechtlich verurteilt würde, könnten Anleger gleich im Strafverfahren einen Geldbetrag zugesprochen bekommen, erklärte Poduschka. "Wenn rauskommt, dass sie lediglich fahrlässig, aber nicht vorsätzlich falsch gehandelt haben, können Anleger später auf dem Zivilweg klagen, ohne dass es in der Zwischenzeit verjährt ist." Für den Fall, dass die Justiz gar keine Verfehlungen feststellt - wovon Deloitte ausgeht -, "hat sich der Anleger immerhin ein teures Privatgutachten im Zivilverfahren erspart", so der Anlegervertreter.
Von der Alpine-Insolvenz sind rund 7.000 Privatanleger betroffen, die von 2010 bis 2012 drei Anleihen der Alpine Holding in Höhe von insgesamt 290 Mio. Euro gezeichnet haben. Viele haben bereits Zivilklagen gegen die Banken, die die Emissionen begleitet haben, angestrengt. Ein paar wollen sich ihr verlorenes Geld auch von der spanischen Konzernmutter FCC zurückholen. Diese wurde kürzlich auch vom Alpine-Masseverwalter auf 186 Mio. Euro verklagt.
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