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Geldstrafen für drei Ex-Alpine-Chefs

Geldstrafen für drei Ex-Alpine-Chefs
Kursrelevante Informationen wurden nicht weitergegeben, sagt die Finanzmarktaufsicht.

Der Bauriese Alpine, der im Juni 2013 eine Milliardenpleite hingelegt hat, ist auch ins Visier der Finanzmarktaufsicht (FMA) geraten. Wegen des Verstoßes gegen die Ad-hoc-Publizität sind nun Kurzzeit-Alpine Chef Johannes Dotter und zwei spanische Top-Manager Branchen-Insidern rechtskräftig zu Geldstrafen von je 84.000 Euro verurteilt worden. Sie verschwiegen drohende Verluste.

Es geht um Vorfälle im Jahr 2012: Zwecks Restrukturierung bzw. Refinanzierung der Gruppe hatte die Alpine eine Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt, die die Finanzlage durchcheckte. Aus der Überprüfung gingen bereits gravierende Verluste und eine Überschuldung hervor. Die verantwortlichen Manager wussten also nachweislich um die finanzielle Schieflage des Konzerns Bescheid, gaben diese kursrelevanten, veröffentlichungspflichtigen Informationen aber nicht an ihre Anleihezeichner weiter.

Aufschub verpasst

Da die Alpine-Führungsspitze auch nicht um einen Aufschub der Ad-hoc-Meldepflicht bei der zuständigen Finanzmarktaufsicht angesucht hatte, hätte sie von sich aus früher über die prekäre Lage informieren müssen. Diese Möglichkeit des Aufschubs steht einem Unternehmen - etwa mitten in der Restrukturierung - offen, wenn ihm durch die Ad-hoc-Mitteilung ein unverhältnismäßiger Schaden drohte.

Bei der FMA selbst wollte man am Freitag keine Details zu der Causa bekanntgeben. "Ich kann nur bestätigen, dass wir das Verfahren abgeschlossen haben", sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik.

Parallel zu dem FMA-Verfahren halten zahlreiche Klagen und Verfahren die Gerichte und die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen Alpine auf Trab. Die Alpine Bau GmbH meldete erst im Juni 2013 Insolvenz an - viel zu spät, wie viele Gläubiger, Kreditschützer und Anwälte meinen. Die Urteile stehen hier noch aus. "Es gibt noch kein Ergebnis - wir sind noch mitten im Verfahren", sagte der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Thomas Haslwanter.

Wie berichtet, haben etwa 7800 Anleger rund 290 Millionen Euro in drei Anleihe-Tranchen der Alpine investiert. Sie können nur hoffen, dass sie durch Klagen u. a. gegen die spanische Ex-Alpine-Mutter FCC etwas von ihrem Geld zurückbekommen.

"Die FMA hat in den gegen die Ex-Manager verhängten Straferkenntnissen bestätigt, dass die anstehenden Sanierungsmaßnahmen ein hinreichender (und zulässiger) Grund waren, die Ad-hoc Meldung aufzuschieben. Als den ehemaligen Geschäftsführern der Alpine die entsprechenden Informationen bekannt wurden, haben sie einen solchen Aufschiebungsbeschluss gefasst", so Christopher Schrank in einer Aussendung. "Das Börsegesetz lässt einen solchen Aufschub auch zu. Die Geschäftsführer wären lediglich verpflichtet gewesen, den Beschluss über den Aufschub der FMA bekannt zu geben. Da die Ex-Manager den Aufschub aufgrund eines Versehens der FMA nicht gemeldet haben, wurden sie nunmehr von der FMA bestraft. Die gegen die Ex-Alpine-Chefs verhängten Geldstrafen resultieren somit lediglich aus dem Verletzen einer Formalvorschrift."

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