BWB beeinspruchte Kartellgerichts-Freigabe für Giphy-Kauf von Facebook

BWB beeinspruchte Kartellgerichts-Freigabe für Giphy-Kauf von Facebook
Bundeswettbewerbsbehörde gehen die Auflagen des Gerichts nicht weit genug. Rekurs bei Kartellobergericht eingelegt.

Der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) behagt die Freigabe des Kaufs des Internet-Bilderdienstes Giphy durch Facebook bzw. dessen Mutterkonzern Meta durch das heimische Kartellgericht nicht - deshalb hat die BWB dagegen Rekurs eingelegt beim Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht. Anfang Februar war der Deal mit Auflagen vom Kartellgericht erlaubt worden, an das die BWB die Causa im August wegen ihrer Wettbewerbsbedenken verwiesen hatte.

Mit dem Rekurs der BWB - und auch des Bundeskartellanwalts - ist die Freigabe des Deals unter Auflagen noch nicht rechtskräftig, wie die BWB am Freitag zu ihrem am Donnerstag erfolgten Einspruch erklärte. Das Kartellgericht sah die wettbewerbswidrigen Wirkungen durch ihre Auflagen ausgeglichen und es sah auch keine horizontalen Wettbewerbsbedenken durch diesen Zusammenschluss.

Befürchtungen im August

Schon im August hatte die BWB befürchtet, dass Meta den diskriminierungsfreien Zugang zu Giphy für andere Onlinedienst einschränken, wettbewerblich sensible Informationen über konkurrierende Onlinedienste durch die in zahlreichen Apps integrierte Schnittstelle zur Giphy-Bibliothek erhalten sowie den potenziellen Wettbewerb mit Giphy um Werbekunden "im Keim ersticken könnte", wie es heißt.

Das Kartellgericht sei weitgehend dem Vorbringen der BWB gefolgt und habe festgestellt, dass der Merger die Marktstellung von Meta in wettbewerbswidriger Weise verstärken würde. Laut Kartellgericht hat Meta auf dem Markt für Soziale Medien mit Facebook und WhatsApp eine marktbeherrschende Stellung und profitiert auch von relativ hohen Markteintrittsbarrieren. Auch die Marktbeherrschung durch Meta am österreichischen Online-Werbemarkt habe das Kartellgericht bejaht, so die BWB.

Das Gericht sei auch dem Vorbringen gefolgt, wonach Meta-Konkurrenten durch den Zusammenschluss gefährdet wären, ihren Zugang zu den Diensten von Giphy zu verlieren oder diese qualitativ schlechter zu erhalten.

Vertikale Effekte

Aus all diesen Gründen konnte die Kartellgerichts-Freigabe lediglich unter Auflagen erfolgen, so die BWB. Diese Auflagen verpflichten Meta, ab Rechtskraft aller in- und ausländischer Prüfungen, konkurrierenden Sozialen Medien für die Dauer von fünf Jahren diskriminierungsfreien Zugang zur GIF-Bibliothek von Giphy anzubieten sowie anderen GIF-Bibliotheken unter bestimmten Voraussetzungen zur GIF-Bibliothek von Giphy mittels Schnittstellen einen Zugang anzubieten, um den Aufbau eines zusätzlichen GIF-Anbieters neben Giphy (Meta) und Tenor (Google) für die Dauer von sieben Jahren zu ermöglichen.

Das Kartellgericht kam laut BWB zudem zum Schluss, dass eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Meta nur aufgrund vertikaler Effekte zu erwarten sei - also die Gefahr, dass Wettbewerber Zugang zu Giphy verlieren. Keine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung werde nach Meinung des Kartellgerichts aber durch die (potenziellen) Aktivitäten von Giphy als Anbieter von Online-Werbung und durch den Zugang zu wettbewerblich sensiblen Informationen von Giphy hervorgerufen, so die BWB.

"Restwettbewerb schützen"

"Angesichts der marktbeherrschenden Stellung von Meta bei Sozialen Medien und Online-Werbung hat die BWB im Verfahren besonders auf die Notwendigkeit hingewiesen, den verbleibenden Restwettbewerb in diesen Märkten zu schützen", betonte die Bundeswettbewerbsbehörde am Freitag zu ihrem Rekurs.

Dazu verweist die BWB auf eine Reihe von Punkten, die das Kartellobergericht dazu zur Überprüfung erhält. Diese beziehen sich auf einen von der Behörde georteten "verfahrensrechtlichen Mangel" sowie die Überprüfung der Wirksamkeit der Auflagen sowie die Prüfung anderer kartellgerichtlicher Entscheidungen.

Kauf im Jahr 2020

Facebook hatte die US-Plattform Giphy, eine Suchmaschine zur Integration animierter Bewegtbilder in Mitteilungen, im Jahr 2020 erworben. Die Übernahme hatte die BWB auf den Plan gerufen, weil der Erwerb der Kartellbehörde in Österreich nicht ordnungsgemäß angemeldet worden war, sondern erst verspätet. Dafür setzte es ein Bußgeld von 9,6 Mio. Euro, der diesbezügliche Beschluss des Kartellgerichts auf Antrag der BWB von Juli 2021 ist im Herbst rechtskräftig geworden. Seit vorigen Sommer ließen die Wettbewerbshüter den Deal auch inhaltlich untersuchen, mit dem jetzigen Ergebnis.

Strafe

Bedenken gegen den Deal hatten die britischen Kartellwächter, sie verhängten im Herbst 2021 eine Strafe von 50,5 Mio. Pfund (derzeit 61 Mio. Euro) wegen Verstößen gegen Auflagen zu dem Erwerb. Am 1. Dezember war die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) nach einer wettbewerblichen Prüfung zum Schluss gekommen, dass eine signifikante Verringerung des Wettbewerbs zu erwarten sei. Infolgedessen sei Meta der Verkauf von Giphy aufgetragen worden, was im wesentlichen einer Untersagung des Mergers gleichkomme, erinnerte die BWB am Freitag. Gegen diese Verkaufsanordnung aus London hatte die Facebook-Mutter Anfang Jänner d.J. Berufung eingelegt.

Laut Medienberichten hat Facebook seinerzeit 400 Mio. Dollar (heute 361,14 Mio. Euro) für Giphy gezahlt.

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