Einserfrage: Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Neue Selbstständigkeit wirft viele Fragen auf
Fragebogen soll künftig vorab klären, wann Selbstständigkeit vorliegt. Kritiker fordern radikale Reform.

Selbstständig oder doch scheinselbstständig? Die Arbeitswelt ist bunter geworden, die Grenzen zwischen Dienstvertrag (Abhängigkeitsverhältnis, weisungsgebunden, Betriebsmittel des Arbeitgebers) und Werkvertrag (selbstständige Werkleistung auf Honorarbasis) verschwimmen, die Gesetze hinken hinterher.

Weil Unternehmen ihre Beschäftigten nicht korrekt bei der Sozialversicherung anmelden, drohen ihnen nach Kontrollen der Krankenkassen oft hohe Nachforderungen, die mitunter sogar in der Insolvenz enden. Ein Umstand, der sowohl den Firmen als auch den betroffenen Arbeitnehmern schadet. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, haben sich die Sozialpartner jetzt auf ein neues Prozedere geeinigt.

Vorab-Prüfung

Künftig soll die Frage, ob selbstständig oder angestellt, schon zu Beginn der Tätigkeit geklärt werden. Beginnt jemand eine selbstständige Arbeit, meldet er sich bei der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) und muss in einem Fragebogen seine Tätigkeit beschreiben. Dies wird von der SVA und Gebietskrankenkasse (GKK) geprüft. Gemeinsam stellen sie fest, ob es sich um eine selbstständige Arbeit handelt oder ob angestellt werden muss. Bei einvernehmlicher Sicht der Dinge ist die GKK bei einer späteren Prüfung an die Entscheidung gebunden. Nur wenn die tatsächliche Tätigkeit deutlich von der angegebenen abweicht, soll es weiterhin Strafen und Zwangsanstellungen geben. Bei Prüfungen von bereits bestehenden Werkverträgen muss die GKK die SVA künftig in das Verfahren miteinbeziehen. Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, werden für die Nachzahlung an die GKK die Dienstgeberbeiträge an die SVA angerechnet.

Neudefinition

Einigen Interessensvertretern geht die Reform nicht weit genug. "Eine Vorabprüfung nützt doch nichts, wenn es wie in der Kreativbranche oft gar keine schriftlichen Verträge gibt", gibt Marcus Arige vom sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Wien zu bedenken. Nach einem negativen Bescheid müssten die Betriebe erst recht nachzahlen oder vor Gericht ziehen. Arige fordert eine Neudefinition des Begriffs "Werkvertrag". Er soll dann möglich sein, wenn eine "eigene geistige oder kreative Dienstleistung" erbracht wird. Christian Ebner von der Plattform FreeMarkets.at sieht in der Neuregelung eine Ungleichheit gegenüber dem Gewerbe mit Befähigungsnachweis. Diese Gewerbetreibenden seien genauso von Zwangsanstellungen betroffen. Er fordert generell ein Recht auf Selbstständigkeit. Derzeit würden die Wünsche der Betroffenen, ob sie selbstständig sein wollen oder nicht, gar nicht berücksichtigt.

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