Bittere Pleite eines ambitionierten Gasthauses

Schnitzel mit Erdäpfeln.
Das Gastro-Unternehmen betreibt auch ein Catering-Service.

„Sie planen Firmenevents, Geburtstagsfeiern oder gemütliche Familienfeiern? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser zuverlässiges Catering & Party Service lässt keine Wünsche offen und organisiert für Sie unvergessliche Feste. Vom Fingerfood bis zum Flying Buffet servieren wir Ihnen Gaumenfreuden in allen Variationen, frei nach dem Motto: "Sie haben das Event, wir haben das Know-how!", heißt es auf der Firmen-Homepage. „Wir unterstützen Sie gerne sowohl kulinarisch, als auch bei der kompletten Planung Ihres Events und stellen gerne mit Ihnen gemeinsam ausgewählte Menüplane zusammen, die Ihre Gäste begeistern werden.“

Die Rede ist vom Völkermarkter Gastronomen Dietmar „Didi“ Ronacher. Über sein Vermögen ist ein Konkursverfahren eröffnet worden. Das bestätigen die Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV1870 dem KURIER. Vier Mitarbeiter sind von der Pleite betroffen.

Der Schuldner befasst sich seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1998 mit der Gastronomie. Er betreibt einen Food truck in Völkermarkt, aber macht auch für diverse Familien- und Firmenfeiern Caterings.  Seit 1. Oktober 2025 hat Ronacher auch den „Schlosswirt“ in St. Peter am Wallersberg gepachtet, den er als Didi's Schlosswirt Stub'n betreibt.

Die Insolvenzursachen

„Als Ursachen der Insolvenz gibt der Schuldner an, dass sich im Generellen durch das geänderte Gästeverhalten die Gasthausbesuche reduziert haben. Ebenso leidet der Schuldner wirtschaftlich unter den gestiegenen Personalkosten, die nicht an die Endpreise weitergegeben werden können“, so der AKV. „Zudem kam es zuletzt zu einem Einbruch beim Cateringgeschäft, da der Kalkulationsdruck zu hoch war und die laufenden Kosten für den Pachtbetrieb sind höher als in der Planrechnung.“

Schulden und Vermögen

Die Schulden werden laut KSV1870 mit 317.500 Euro beziffert, die Aktiva mit 65.000 Euro.

Keine Zukunft

Eine Sanierung ist nicht geplant. „Der Schuldner beabsichtigt die Schließung der Gastbetriebe, da seinerseits keine realistischen Voraussetzungen für eine Fortführung bzw. Sanierung bestehen“, so der AKV.

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