Bittere Pleite des Fußballvereins Donawitzer Sportverein (DSV) Leoben

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Für die weitere Teilnahme am Spielbetrieb in der Landesliga seien ausreichende Finanzmittel vorhanden.

„Laut Insolvenzantrag sei es zwar im Zuge der Insolvenz der DSV Leoben Profispielbetrieb GmbH zu Spar- und Reorganisationsmaßnahmen im nunmehr antragstellenden Verein gekommen, dennoch seien „nicht zuletzt aufgrund der Geschäftsgebarung der […] hiefür verantwortlichen Personen“ erhebliche Verbindlichkeiten verblieben. Insbesondere führte eine Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge durch die Finanzbehörde zu Nachforderungen in der Höhe von rund 706.000 Euro", teilt der AKV mit. „Hinzutreten weitere Verbindlichkeiten aus dem seinerzeitigen Profispielbetrieb, die auf den Verein übergewälzt wurden und für welche dieser nunmehr haftet.“

Die Rede ist vom „Donawitzer Sportverein (DSV) Leoben“. Er hat mit am Montag laut AKV und KSV1870 einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung am LG Leoben eingebracht. Zwei Mitarbeiter sind von der Pleite betroffen. Den Gläubigern wird eine Quote in Höhe von 30 Prozent zahlbar binnen zwei Jahren angeboten.

„Nachdem bereits über die DSV Leoben Vermarktung GmbH und die DSV Leoben Profispielbetrieb GmbH Insolvenzverfahren eröffnet worden waren und auch hinsichtlich des nunmehr antragstellenden Vereins ein Gläubigerantrag anhängig war, hat dieser seine Überschuldung eingestanden und den Insolvenzantrag eingebracht“, so der AKV.

Schulden und Vermögen

Die Schulden werden mit 995.000 Euro beziffert, bei den Aktiva ist es etwas komplexer. „Hinsichtlich der Aktiva verweist man auf die vorhandene Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Liquidationswert von rund 25.000 Euro. Weiters sollen Forderungen gegenüber ehemaligen Sponsoren in nicht unbeträchtlicher Höhe bestehen“, so der AKV. „Weiters ist der Verein grundbücherlicher Alleineigentümer jener Liegenschaft, auf welcher sich das Fußballstation befindet. Eine diesbezügliche Bewertung ist schwierig, dies im Hinblick auf die Bestimmungen des steirischen Sportstättenschutzgesetzes bzw. aufgrund einer gegebenen Rückkaufsverpflichtung sowie eines eingetragenen Vorkaufsrechtes. Eine nachvollziehbare Bewertung der Aktiva liegt daher zur Zeit nicht vor.“

Die Zukunft

„Im Insolvenzantrag wird darauf verwiesen, dass sich der Verein in der Lage sieht, den laufenden Spielbetrieb ordnungsgemäß finanzieren zu können, sodass auch mit keinen Sanktionen seitens des steirischen Fußballverbandes gerechnet wird“,  heißt es weiters. „Für die weitere Teilnahme am Spielbetrieb in der Landesliga sind ausreichende Finanzmittel vorhanden. Neben laufenden Einnahmen aus dem Spielbetrieb ergeben sich auch laufende Zahlungen von Sponsoren und Förderern des Vereins.“ 

Und weiters schreibt der AKV.: „Eine Fortführung ist allerdings nur dann möglich, wenn alle offene Verbindlichkeiten aus dem vormaligen Profibetrieb über den vorgeschlagenen Sanierungsplan quotenmäßig abgeschichtet werden können.  Hinsichtlich der Nachverrechnungen aufgrund der Prüfung durch die Finanzbehörde wurden zwar die Bescheide beeinsprucht, da man von einer Reduktion ausgeht, die diesbezüglichen Ergebnisse bleiben abzuwarten. 

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