Warum es für Krypto-Steuersünder in Österreich jetzt eng wird

Seit Jahresbeginn gelten neue Meldepflichten. Werden Gewinne aus Krypto-Geschäften nicht korrekt versteuert, kann es teuer werden.
Warum es für Krypto-Steuersünder in Österreich jetzt eng wird

Für Anleger, die ihr Geld in Kryptowährungen investiert haben, aber Gewinne aus Verkäufen nicht ordnungsgemäß versteuert haben, könnte es bald ungemütlich werden. Denn seit Jahresbeginn gelten neue gesetzliche Regelungen, die Kryptobörsen verpflichten, Transaktionen an die Steuerbehörden zu melden

"Das Risiko entdeckt zu werden ist recht hoch", sagt Johannes Edlbacher, Steuerexperte bei PwC Österreich. Denn nicht nur Handelsplätze aus EU-Mitgliedsstaaten müssen Transaktionen melden, auch 40 Länder aus Drittstaaten, darunter Großbritannien, Südafrika und Brasilien, haben sich zur Einhaltung des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD verpflichtet. "Das Netz wird enger", sagt der Steuerexperte.

Die ersten Meldungen für das Jahr 2026 dürften bei den heimischen Finanzämtern Anfang bis Mitte 2027 eingehen. 2028 werden dann auch Kryptobörsen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) Meldepflichten befolgen. Ab 2029 soll auch die USA dabei sein. 

Gemeldet werden müssen von den Handelsplätzen Transaktionen aus dem heurigen Jahr. Zunächst an die Steuerbehörden des eigenen Landes, die die Daten österreichischer Staatsbürger dann an die heimische Finanz weiterleiten. 

Bei Kryptobörsen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich wird die Kapitalertragssteuer aus Gewinnen seit Anfang 2024  automatisch an die Finanz abgeführt. Viele Anleger dürften deshalb in den vergangenen Jahren zu Handelsplätzen in anderen Ländern ausgewichen sein. Auch aus administrativen Gründen, wie Edlbacher vermutet. Weil sich etwa der die Berechnung der Steuer notwendige Nachweis von Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt mitunter mühsam gestalten kann.  

Im Finanzministerium rechnet man damit, dass Steuerpflichtige, die aktuell Kryptowerte aus steuerlichen (Umgehungs-)Gründen im Ausland halten, ihre Kryptowerte aufgrund des Datentausches auch wegen dem Vorteil des automatischen KeSt-Abzugs wieder auf inländische Anbietern verlagern werden, heißt es auf Anfrage des KURIER. Deshalb rechnet man bereits heuer mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 5 Mio. Euro. Für 2027 werden rund 35 Mio. Euro an zusätzlichem Steueraufkommen prognostiziert. 

"Finanz reagiert recht schnell"

Meldepflichten bei bei Anlageschäften sind nicht neu. Bei Wertpapieren gibt es sie seit 2016. "Wir sehen in der Praxis, dass die Finanz recht schnell reagiert", sagt Edlbacher. 

Der Steuerexperte geht davon aus, dass beim Auffliegen von Steuerdelikten bei Kryptogeschäften aus dem Jahr 2026 Finanzbeamte auch bald Nachfragen zu den vorangegagangenen Jahren stellen werden. Können Daten zu Transaktionen nicht vorgelegt werden, werde geschätzt. Üblicherweise werden vom Finanzamt dann 50 Prozent der Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten als Gewinn angenommen, sagt Edlbacher. 

90 Prozent dürften nicht korrekt versteuern

Einschlägige Studien zur Steuerehrlichkeit legen den Schluss nahe, dass maximal zehn Prozent der Anleger ihre Kursgewinne aus Kryptowährungseschäften auch in ihren Steuererklärungen angeben. Das 90 Prozent nicht korrekt versteuern sei realistisch, meint auch Steuerexperte Edlbacher. "Das sehen wir in der Praxis."

Welche Strafen drohen? Abhängig davon, ob es das erste Vergehen ist und wie hoch die hinterzogenen Beträge sind, drohen Strafen zwischen 30 und 200 Prozent der nicht abgeführten Steuern. Eine Rolle bei der Strafbemessung spielt auch die Kooperationsbereitschaft der Steuerpflichtigen. 

Was sollen Steuersünder tun? Krypto-Steuersündern rät Edlbacher zur Selbstanzeige. Allzu viel Zeit sollten sie sich damit nicht lassen. Vor einem Strafverfahren schützen sie nur dann, wenn strenge formale Vorgaben erfüllt werden und die Finanz noch nichts von einem Steuervergehen weiß. Die ersten Meldungen von Kryptobörsen dürften zwar erst ab Mitte nächsten Jahres in den heimischen Finanzämtern eingehen, der Nachweis von Transaktionen könne sich aber komplex gestalten, sagt der Steuerexperte.

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