Bestpreisklausel soll im Herbst fallen
Wer eine Reise bucht, tut dies verstärkt über Buchungsplattformen wie booking.com. Laut Schätzungen der Österreichischen Hotliervereinigung wird bereits jedes zweite Gästezimmer in Österreich über solche Online-Portale gebucht. Dennoch stehen Hoteliers den immer mächtiger werdenden Portalen kritisch gegenüber: wegen der Bestpreisklausel von booking.com.
Diese besagt, dass Hoteliers ihre Unterkünfte auf der eigenen Homepage nicht billiger anbieten dürfen als auf der Plattform. "Das ist eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und bedeutet in der Praxis eine Schieflage zu Gunsten von marktbeherrschenden Buchungsplattformen", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Sein Ministerium arbeitet daher an einer Novelle, die kommenden Herbst in Kraft treten soll. Dafür sind gesetzliche Bestimmungen im Bundesgesetz und gegen unlauteren Wettbewerb notwendig.
Deutschland Vorreiter
Damit schlägt Österreich den selben Weg wie Deutschland ein: Das deutsche Bundeskartellamt hat schon Ende 2015 die Bestpreisklausel von booking.com zu Fall gebracht hat. Begründung: Es handle sich um eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs. Partnerhotels der Website dürfen ihre Zimmer nun sowohl auf anderen Portalen als auch auf ihrer eigenen Internetseite zu günstigeren Konditionen anbieten als bei booking.com.
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