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Oberstes Gericht bestätigt Benko-Schuldspruch

Signa-Gründer René Benko hat mit dem 300.000 Euro Geschenk an seine Mutter Gläubiger geschädigt, urteilte das Oberste Gericht.
FILE PHOTO: Austria's Signa founder Benko attends trial in Innsbruck

Zusammenfassung

  • Der OGH hat den erstinstanzlichen Schuldspruch gegen René Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt.
  • Benko war im Oktober 2025 teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
  • Laut Urteil soll Benko seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt und damit Gläubiger benachteiligt haben, als seine Insolvenz bereits absehbar war.

Am Donnerstag hat sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem ersten Urteil gegen René Benko wegen betrügerischer Krida befasst. Der Signa-Gründer war im Oktober 2025 erstinstanzlich teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. 

Benko soll seiner Mutter im Herbst 2023 300.000 Euro geschenkt und so seinen Gläubigern vorenthalten haben. Und das zu einem Zeitpunkt, als seine persönliche Insolvenz bereits absehbar gewesen sei. Benkos Verteidiger Norbert Wess hat diesen Schuldspruch und das Strafausmaß angefochten - und ist damit gescheitert. Der OGH hat am Donnerstag den Schuldspruch des ersten Urteils bestätigt. Damit ist Benko erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen worden. 

Der OGH sah es als erwiesen an, dass Benko seiner Mutter das Geld geschenkt hat und so seinen Gläubigern vorenthielt. Das Geld sei einfach weg und nicht mehr auf dem Konto vorhanden gewesen, argumentierten die Höchstrichterinnen und -richter. Die Verteidigung Benkos hatte hingegen keinen Schaden in der „Rücküberweisung“ gesehen, schlussendlich habe Benko später wieder Geld von der Mutter bekommen und zwar mehr als ohne Rücküberweisung, so die Argumentation.

Mietvorauszahlung

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wiederum ging heute auch gegen einen Freispruch in einem zweiten Anklagepunkt vor, bei dem es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg ging.

In diesem zweiten Punkt wurde der Signa-Gründer im Oktober vom Gericht freigesprochen. Vereinfacht gesagt lautete das Argument damals, dass es für die Zahlung sehr wohl eine Gegenleistung gegeben habe. Hier hob der OGH den Freispruch heute auf, die Causa muss in Innsbruck nun neu verhandelt werden.

Benko, der in Innsbruck in Untersuchungshaft sitzt, ist am Donnerstag nicht zur Verhandlung nach Wien gekommen, musste er aber nach dem Gesetz auch nicht.

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