BAWAG verweigerte Kunden bei Wechsel Basiskonto
Die BAWAG hat im November rund 20.000 Kunden mit günstigen Girokonten vor die Wahl gestellt, auf ein teureres Kontomodell - teils inklusive Bankomatgebühren - umzusteigen oder zu gehen. Wer nicht gewechselt hat, wurde per Ende Jänner 2017 gekündigt. Beim Umstieg auf neue Banken gab es Probleme, berichten Konsumentenschützer und Finanzaufsicht. Manchen Kunden habe die Bank ein Basiskonto verweigert.
Im Endeffekt haben weniger als 10 Prozent der betroffenen Kunden, also knapp 2.000, der BAWAG den Rücken gekehrt. Diese Zahl nannte die Bank am Donnerstag.
Sowohl bei Arbeiterkammer (AK) als auch bei Finanzmarktaufsicht (FMA) gab es zahlreiche Kundenbeschwerden wegen der Kontokündigungen. Einige Kunden, die sich an die FMA wandten, haben sich über die Kündigung an sich beschwert. Das ist aus Sicht der Aufsicht aber nicht illegal. Eine Bank hat das Recht, Kunden zu kündigen.
Ganz loswerden kann die BAWAG ihre Kunden jedoch nicht, wenn diese das nicht wollen. Wie alle Banken ist nämlich auch die BAWAG verpflichtet, jedem ein Basiskonto anzubieten. Mit diesem kann man nur Geld einzahlen, abheben und überweisen, jedoch nicht ins Minus gehen. Es darf maximal 80 Euro im Jahr kosten, sozial Bedürftige zahlen höchstens 40 Euro.
Einige der gekündigten BAWAG-Kunden wollten genau ein solches Basiskonto. Jedoch habe ihnen die Bank das verweigert, sagen sie und wandten sich an die FMA.
Rechtsantspruch auf Basiskonto
Die BAWAG darf das Basiskonto nicht verweigern. "Darauf hat man einen Rechtsanspruch", sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik. Voraussetzung ist, dass man kein Konto bei einer anderen Bank hat und das Basiskonto nur privat nutzt. Und man darf nicht im Verdacht stehen, eine strafrechtliche Handlung gegen die Bank oder Bankmitarbeiter gesetzt zu haben oder wegen einer solchen Tat verurteilt worden sein. Auch Geldwäscheverdacht darf keiner bestehen.
Die BAWAG verwies, gefragt nach verweigerten Basiskonten, lediglich auf die gesetzlichen Ablehnungsgründe. Und: "Jeder Kunde kann bei uns ein Basiskonto beantragen und wir prüfen jeden Einzelfall auf die gesetzlichen Voraussetzungen", so Sprecherin Gregoria Schütz in einem schriftlichen Statement.
Datenübermittlung
Darüber hinaus haben sich BAWAG-Kunden wegen der langsamen Datenübermittlung an ihre neue Bank beschwert. Laut Verbraucherzahlungskontogesetz muss eine Bank binnen fünf Werktagen einer neuen Bank alle Informationen und Daten des wechselnden Kunden zur Verfügung stellen. Die neue Bank hat dann fünf weitere Tage Zeit, das Konto spiegelgleich, sprich mit allen Dauer-/Abbuchungsaufträgen usw., zu eröffnen. Sonst droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 Euro.
Die FMA hat die BAWAG deswegen bereits im Jänner angewiesen, die Probleme rasch zu lösen. Schafft die Bank die Datenweitergabe nicht fristgerecht, ist sie in jedem Einzelfall mit einer Verwaltungsstrafe zu belegen, heißt es bei der FMA. Solche Verfahren dauern aber lange, da alle Details in der Kommunikation genau geprüft werden müssen.
Die BAWAG bestätigt die Verzögerungen. "Bezüglich des Kontowechselservices bedauern wir, dass es dabei in bestimmten Fälle zu zeitlichen Verzögerungen gekommen ist." Der Wechsel zu einer anderen Bank stelle aber nicht nur die BAWAG vor "gewisse Probleme". "Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der Informationsaustausch zwischen aufnehmender und abgebender Bank noch nicht reibungslos eingespielt ist und es zu Schnittstellenproblematiken kommt", erklärte die Banksprecherin.
Lediglich bei einem "relativ kleinen Prozentsatz" der Kontowechselaufträge sei es tatsächlich zu Verzögerungen der Kundendatenübermittlung gekommen. "Diese sind bereits bereinigt", so die BAWAG. Die Bank habe dafür zusätzliche Ressourcen eingesetzt und sei auch mit der FMA in Kontakt gewesen. "Wir gehen davon aus, dass keine weiteren Verzögerungen beim Kontowechselservice auftreten werden."
Im Endeffekt hätten "weniger als zehn Prozent" der betroffenen Kunden tatsächlich gekündet. Prinzipiell ändere sich für 97 Prozent der BAWAG-Kunden nichts, nur ein "sehr kleiner Prozentsatz" sei von der "Sortimentsbereinigung" betroffen.
Geht der Kontowechsel nicht reibungslos über die Bühne, können Kunden daraus erhebliche Kosten erwachsen. Wenn etwa die Miete oder Versicherungsprämien nicht rechtzeitig abgebucht werden, können Mahnspesen entstehen; und wenn noch vom alten, aber bereits leergeräumten Konto eingezogen wird, können zusätzlich Bankgebühren für die Nichtdurchführung der Transaktion mangels Kontodeckung anfallen.
Die Arbeiterkammer hat "zahlreiche" Beschwerden von BAWAG-Kunden bekommen, sagte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic zur APA. "Die Leute waren zum Teil richtig empört." Der Kontowechsel funktioniere nicht ordentlich und dauere lange. "Wir empfehlen den Leuten, sich bei der FMA zu beschweren", so Zgubic.
Von der neuen BAWAG-Kontobox rät die AK den Kunden ab, diese sei "eher unübersichtlich". Stattdessen sollten sich die Kunden über den AK-Bankenrechner eine günstigere Bank suchen.
Die AK hatte sich wegen der Kündigung bereits zweimal schriftlich an die BAWAG gewandt. Herausgekommen sei nichts, so Zgubic. "Langjährige Kunden zu kündigen, das tut man einfach nicht." Die Konsumentenschützerin erinnert auch an das 189 Mio. Euro schwere Aktienoptionsprogramm, das die den US-Fonds Cerberus und Golden Tree gehörende BAWAG ihrer Chefetage versprochen hatte. Die BAWAG konnte sich damit aber bei der Bankenaufsicht in Frankfurt nicht durchsetzen, daher zog sie ihre Pläne zurück.
Die BAWAG hat sich mit ihrer Zwangsumstellung auf die neuen Kontoboxen großen Ärger eingehandelt. Das Konsumentenschutzministerium sieht in der Vorgehensweise einen zweifachen Gesetzesverstoß und hat deshalb den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage beauftragt. Die Klage wurde im November eingebracht, ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten, sagte Joachim Kogelmann von der VKI-Rechtsabteilung zur APA. Der VKI wirft der BAWAG zum einen einen Verstoß gegen das Transparenzgebot vor. Die BAWAG habe in ihrem Schreiben an die Kunden nicht klar dargelegt, wie hoch die Preisunterschiede zwischen dem alten Konto und den neuen Kontoprodukten sind.
Weiters habe die BAWAG die gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigungsfrist von zwei Monaten nicht eingehalten. Änderungen, die nachteilig für Verbraucher sind, dürfen frühstens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten, nicht sofort. Bei der BAWAG würden die Änderungen sofort wirksam, sobald sich die Kunden für ein neues Konto entschieden haben, so der VKI-Experte. Die normale Kündigungsfrist von zwei Monaten habe die BAWAG eingehalten.
Laut Rechnung der AK sind die neuen BAWAG-Konten fast doppelt so teuer wie die alten. Die Kontoboxen gibt es bereits seit einem Jahr. Das günstigste Modell kommt auf einen Fixpreis von 4,90 Euro im Monat und inkludiert nur eine Automatentransaktion. Jede weitere Transaktion - dazu gehören explizit auch Geldbehebungen am Bankomaten - kostet 39 Cent. Bei zehn zusätzlichen Bankomatbehebungen im Monat kommt die "Konto Box Small" so auf fast 106 Euro im Jahr, bei 15 Abhebungen sind es 129 Euro.
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