Bargeld in die Verfassung? Was der Handel dazu sagt

Bargeld in die Verfassung? Was der Handel dazu sagt
Gastronomie und Handel fordern Augenmaß und eine pragmatische Herangehensweise von der Regierung.

Vertreter der Wirtschaft begrüßen die geplante Absicherung der Bargeld-Versorgung und -Nutzung per Verfassungsbestimmung einhellig, fordern aber von der Politik eine pragmatische Herangehensweise an die Thematik.

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Gastronomie und Handel pochen auf die Wahlfreiheit. Sie müsse weiterhin gegeben sein, um die unterschiedlichen Bedürfnisse von Konsumenten und Unternehmen abdecken zu können. Darin sind sich die Obleute für die Gastronomie, Mario Pulker, und den Handel, Rainer Trefelik, einig.

"Braucht das nötige Augenmaß"

Pulker sagt: „Die Wahlfreiheit muss erhalten bleiben. Die Jungen zahlen oft lieber mit Plastik oder Handy, die ältere Generation vielfach noch bar. Bei den Betrieben gibt es einen hohen Anteil mit der Möglichkeit zur Kartenzahlung, aber eben auch Betriebe, wo man bar zahlt – zum Beispiel auf der Berghütte.

Trefelik ist für den Handel derselben Meinung. Es werde auch in Zukunft Geschäftsmodelle geben, wo mehr die Barzahlung oder mehr die Bankomat- und Kreditkarte Sinn mache – oder eben beides gleichzeitig, wie in den allermeisten Handelsbetrieben. „Hier braucht es das nötige Augenmaß“, so Trefelik. Was außerdem wenig Sinn mache, sei Bargeld in den Verfassungsrang zu heben und gleichzeitig eine Obergrenze für Bargeldzahlungen von 7.000 oder 10.000 Euro einzuführen.

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Was die künftige Versorgung mit Bargeld angehe, meint der Handelsobmann, dass man hier die gesamte Logistikkette betrachten sollte. Denn es müsse dann auch an die Versorgung der Händler mit Bargeld gedacht werden, wenn es immer weniger Bankfilialen gebe. „Münzen für das Wechselgeld kommen nicht aus dem Bankomaten.“

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