"Populistisch": Verfassungsjurist kritisiert Nehammers Bargeld-Vorstoß

INTERVIEW MIT BUNDESKANZLER KARL NEHAMMER
Experten warten auf den Gesetzesentwurf, um Vorschlag abschließend zu beurteilen.

Die Verfassung sei grundsätzlich für alle Inhalte offen und enthalte sicher schon Anordnungen von geringerer politischer Tragweite, sagt der Linzer Verfassungsjurist Andreas Janko zum Vorstoß des Bundeskanzlers Karl Nehammer (ÖVP), der Bargeld in der Verfassung verankern will.

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„Spannend ist freilich, welche Vorgaben – und damit Erschwerungen für den innerstaatlichen politischen Entscheidungsprozess – damit konkret verbunden sein sollen, weil eine Garantie des Fortbestands von Bargeld für sich allein sagt noch nicht wirklich viel aus.“ Die entscheidenden Details werde erst ein allfälliger Gesetzesentwurf zeigen, so der Jurist.

Bußjäger: "Populistische Ansage"

Recht erbost ob der „populistischen“ Ansage Nehammers, die wohl dem Wahlkampf geschuldet sei, zeigt sich der Innsbrucker Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger.

Es sei richtig, gewisse Staatsziele in die Verfassung aufzunehmen. Aber „immer nur das reinzuschreiben, was gerade populär ist, obwohl es Dinge sind, die man nicht wirklich garantieren“ könne, lehne er ab, so Bußjäger. Er fordert wörtlich ein „Recht auf politische Vernunft in der Verfassung.“ Österreich sei als Euro-Mitglied stark von europäischen Regulierungen abhängig und müsse etwa Bargeld-Obergrenzen akzeptieren, wenn sie beschlossen werden.

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Auch die Versorgung der Bevölkerung mit Bankomaten, etwa in dem man Gemeinden oder Banken zur Aufstellung der Geräte verpflichte, sei „eher keine Verfassungsfrage“. Der Trend gehe klar Richtung Kartenzahlung. „Es fragt sich, wie sehr man sich gegen diese Entwicklung stemmen kann und will“, so Bußjäger.

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