Bankomatkarten-Sperre "aufs Aug' gedrückt"
Wer heuer seinen Weihnachtsurlaub außerhalb Europas oder den USA verbringt, sollte nicht vergessen, seine Bankomatkarte rechtzeitig dafür freischalten zu lassen. Ab 15. Dezember – bei manchen Banken ab Anfang Jänner– sind ohne Extra-Freischaltung keine Bargeld-Abhebungen mehr möglich (mehr dazu). Die heimischen Banken wollen damit Betrugsfälle im Ausland mittels Magnetstreifen und ausspioniertem Code verhindern.
Die Entsperrung der Karte für maximal drei Monate ist über das Online-Banking-System oder über die Kunden-Hotlines der Banken möglich und soll für den Kunden kostenlos sein, versprechen die Institute. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) sehen in der Vorgehensweise der Banken eine Risikoabwälzung auf die Kunden und kritisieren die einseitige Vertragsänderung ohne rechtzeitiger Mitteilung. "Die Sperre darf den Konsumenten nicht aufs Aug’ gedrückt werden. Das ist konsumentenunfreundlich", argumentiert AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Wesentliche Änderungen bei der Nutzungsmöglichkeit müssten laut Zahlungsdienstegesetz zwei Monate vor Gültigkeit – mit der Möglichkeit eines Widerspruchsrechtes – mitgeteilt werden.
Haftungsfrage
Der Kunde sollte laut Zgubic selbst wählen können, ob er seine Bankomatkarte im Ausland sperren will oder nicht. Er hafte bei einem Betrug ohnehin nur dann, wenn er grob fahrlässig war oder mit Vorsatz gehandelt habe, verweist sie auf geltendes Recht. Kritisiert wird auch, dass Kunden erst überlegen müssten, in welchen Ländern ein unkompliziertes Bezahlen möglich ist und in welchen nicht. Informationen darüber gibt auf den Internetseiten der Banken nur sehr spärlich.
Wer im Nicht-EU-Ausland nur an den Bankomatkassen bezahlen will und kein Bargeld benötigt, muss sich die Karten nicht extra freischalten lassen.
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