Autobahn-Tankstellen: Gebietsschutz soll wegen E-Ladestationen fallen

Die Regierung will E-Ladestationen auf den Asfinag-Rastplätzen massiv ausbauen und dafür per Gesetz die Schutzzonen abschaffen.
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Im Rahmen des E-Mobilitätsprogramms „eMOVE Austria“ hat Mobilitätsminister Peter Hanke den massiven Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in ganz Österreich angekündigt. Dazu gehört auch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur im hochrangigen Straßennetz, insbesondere auf den 60 Autobahn-Rastplätzen der Asfinag.

Wie der KURIER berichtete, gibt bei diesem Ausbau das Problem, dass die Autobahntankstellen-Betreiber einen vertraglichen Gebietsschutz haben. Für den E-Ladestationen-Ausbau auf den ersten 21 Rastplätzen musste die Asfinag mit den Mineralölfirmen OMV und Eni Verträge abschließen, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur innerhalb der jeweiligen Schutzzonen ermöglichen.

Doch diese Schutzzonen, die je Fahrtrichtung 10 bis 30 Kilometer um eine Autobahntankstelle gelten, könnten überhaupt wegfallen. „Im Einklang mit der europäischen AFIR-Verordnung, die den verbindlichen Ausbau von E-Ladestationen entlang der EU-Hauptverkehrsachsen vorschreibt, verfolgt das Bundesministerium für Mobilität das Ziel, bestehende Schutzzonen für den Ausbau von E-Ladestationen aufzuheben“, so die Asfinag.

Hauptverkehrsachsen

Zu den EU-Hauptverkehrsachsen in Österreich zählen die Westautobahn A1, die Südautobahn A2, die Ostautobahn A4, die Tauernautobahn A10, die Inntalautobahn A12 und die Brenner Autobahn A13.

„Es ist das Ziel der Bundesregierung, die AFIR-Verordnung auch im Bundesstraßengesetz abzubilden, um die Ladeinfrastruktur im restlichen hochrangigen Straßennetz auszubauen“, so das Verkehrsministerium. „Die dafür notwendigen Änderungen befinden sich aktuell in Abstimmung mit den Koalitionspartnern bzw. in der Koordinierung. Dadurch soll unter anderem ein Eingriff in bestehende Schutzzonen zum Zwecke des Ladeinfrastrukturausbaus ermöglicht werden.“ Ein konkreter Zeitrahmen könne aktuell noch nicht genannt werden.

Für das Ministerium stelle „die Gesetzesänderung einen wesentlichen Hebel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und somit für die Mobilitätswende dar“.

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