Autobahn-Klos: Asfinag erwägt weitere Klagen
Laut einem Gerichtsurteil muss die Benützung der Toiletten auf Österreichs Autobahnen gratis sein. Um die Einhaltung des Urteils zu überprüfen, hat der Autobahn-Betreiber Asfinang nun zwei neuerliche Kontrolldurchgänge auf Autobahn-Toiletten durchgeführt - Ergebnis: Immerhin 129 von 152 Raststationen verlangen keine Gebühren. Gegen die "schwarzen Schafe" erwägt man nun weitere rechtliche Schritte.
Die Asfinag war bekanntlich im Sommer gegen einen Autobahn-Tankstellenbetreiber vor Gericht gezogen, weil dieser - wie viele andere - entgegen der Vertragsbedingungen Gebühren für die
Benützung der Toiletten eingehoben hatte. Das Gericht gab dem Autobahn-Betreiber Recht.
Die Vertragspartner wurden seither aufgefordert, das Spendensystem abzustellen. "Für all jene, die noch immer daran festhalten, gibt`s als letzte Warnung die Gelbe Karte. Wenn notwendig, gehen wir wieder vor Gericht", sagt ASFINAG-Vorstand Klaus Schierhackl in einer Aussendung.
Lokalaugenschein
Lokalaugenschein bei der Autogrill Raststätte an der Ostautobahn (A4) Göttlesbrunn am vergangenen Mittwoch: Hier gab es besonders viele Beschwerden von Kundenseite, sagte Stefanie Grafenauer von der Asfinag. Der Musterprozess dürfte aber Wirkung gezeigt haben. Das Reinigungspersonal vorm Eingang zum WC ist verschwunden. Stattdessen gibt es ein Hinweisschild, das die unentgeltliche Benützung klar-und den Besuchern die Gabe von Trinkgeld freistellt. Die Kontrollore der Asfinag zeigten sich zufrieden.
Anders rund 40 Kilometer weiter an der Shell-Autobahn-Tankstelle in Nickelsdorf. Vor den WC-Türen hält sich eine Putzfrau auf, daneben ein "Gebührenteller". Das entspricht nicht unseren Vorstellungen, betonte Grafenauer. "Die Dame erweckt den Anschein, dass sie Spenden einheben will."
Und wenn man das als Kunde einfach ignoriert und am Klo nichts reinschmeißt? "Eigentlich kann man das, aber es ist manchmal schwierig. Es gibt psychologische, menschliche oder moralische Situationen, die es vielen Kunden schwer machen, ohne ein Entgelt einzuwerfen vorbei zu gehen, und deshalb kann man hier auch nicht von Freiwilligkeit sprechen - das hat das Gerichtsurteil bestätigt. Es gibt dadurch eine Zwangssituation", sagte Grafenauer.
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