Wie berichtet hat diese Vorgangsweise zunächst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) unter den betroffenen Unternehmern für größere Aufregung gesorgt. Doch auch die Finanz sowie die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), zuständig für alle ASVG-Versicherten, fordern nun ab 1. April das gestundete Geld zurück.
In Summe geht es dabei um 7,7 Milliarden Euro, die bisher verzugszinsenfrei gestundet wurden (rund sechs Milliarden bei der Finanz und 1,7 Milliarden bei der ÖGK).
Einziger Lichtblick aus Sicht der betroffenen Betriebe ist: Sowohl die ÖGK als auch die Finanz bieten nach ihrer Darstellung nicht unattraktive Ratenzahlungsmodelle an, die es den Unternehmen erleichtern sollen, ihre Schulden zu begleichen.
Andernfalls droht ja in letzter Konsequenz die Pleite des jeweiligen Betriebes. Eine Pleitewelle soll aber natürlich verhindert werden, dazu dienen auf 1,38 Prozent stark reduzierte Verzugszinsen (statt 3,38 % wie bei den Selbstständigen) und zeitliche Fristen bei den Ratenzahlungen von bis zu 36 Monaten.
ÖGK-Vizeobmann Andreas Huss schildert dem KURIER, wie das zweistufige Modell der Gesundheitskasse aussieht. Es werden zunächst Informationsschreiben verschickt, keine Mahnungen, ist Huss wichtig zu betonen. Darin werde zur Zahlung der gestundeten SV-Beiträge aufgefordert.
Wer diese per Ende März nicht zurückzahlen könne, vereinbart in Phase 1 eine Ratenzahlung über 15 Monate bis Ende Juni 2022.
Wenn der Betrieb bis dahin 40 Prozent der Schulden begleichen kann, könne er in Raten von weiteren 21 Monaten (Phase 2) die restlichen 60 Prozent abzahlen. Huss meint: „Firmen, die diese Ratenzahlung nicht leisten können, um die muss man sich wohl ernste Sorgen machen.“
Bei der Finanz ist das Ratenzahlungsmodell nahezu deckungsgleich. Auch hier werden bis zu 36 Monate und geringere Verzugszinsen angeboten. Der einzige Mini-Unterschied: In Phase 1 bis Ende Juni 2022 gibt sich die Finanz mit einem Drittel der gestundeten Steuern zufrieden.
Finanzminister Gernot Blümel betont die Bedeutung der Stundungen zur Liquiditätssicherung während der Pandemie. Nach dem Auslaufen der Stundungen sei es aber wichtig, die „Rückstände unter bestmöglichen Bedingungen abbauen zu können“.
Durch das neue Modell könnten die Steuerrückstände über längere Zeit zu einem weitaus günstigeren Zinssatz zurückgezahlt werden. Blümel sagt: „Dies gibt den Unternehmen größere Flexibilität und ermöglicht steuerliche und somit wirtschaftliche Planbarkeit.“
Kommentare