Aus für Pleite-Portal DailyDeal: Kunden müssen um ihr Geld bangen

Aus für Pleite-Portal DailyDeal: Kunden müssen um ihr Geld bangen
Das Onlineportal wird liquidiert. Kleingläubiger werden durch die Finger schauen. Falls Kooperationspartner Gutscheine nicht einlösen, plant Insolvenzverwalterin Musterverfahren.

Für Tausende Kunden des insolventen Schnäppchenportals DailyDeal GmbH ist der schlimmste Fall eingetreten. Das Onlineportal für Gutscheine hat heute, Mittwoch, seinen Sanierungsantrag bei Gericht zurückgezogen. Das Verfahren wird nun in ein Konkursverfahren umgewandelt. Die Folge: Das Unternehmen wird laut Gerhard Weinhofer von Creditreform umgehend geschlossen.

Die Erklärungen für das Scheitern und für den Konkurs liegen auf der Hand. "Wer kauft schon bei einem Unternehmen, das insolvent ist, Gutscheine", sagt Creditreform-Experte Weinhofer zum KURIER. "Ich rechne auch mit einer sehr geringen Quote für die Gläubiger, da kaum Vermögen vorhanden ist." Er schätzt die mögliche Gläubigerquote auf etwa zwei Prozent.

Zur Erinnerung: Das Unternehmen hat rund 1,17 Millionen Euro Schulden angehäuft, die Bankguthaben sollen rund 138.000 Euro betragen.

Forderungsanmeldung kostet 23 Euro

Die betroffenen Kunden können bzw. müssen jetzt ihre Forderungen im Konkursverfahren anmelden. Das betrifft vor allem jene Kunden, die direkt Gutscheine von DailyDeal bzw. Guthaben bei DailyDeal gekauft haben. Für die Forderungsanmeldung müssen sie aber 23 Euro Gerichtsgebühr (Pauschalgebühr) zahlen. Bei kleineren Gutschein-Beträgen wird sich eine Forderungsanmeldung aber nicht rechnen.

Indes hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die DailyDeal-Kooperationspartner wie Restaurants, Friseure, Seminaranbieter und Kosmetiksalons sehr wohl die gekauften Gutscheine einlösen müssen. Nun wird sich zeigen, ob die 320 Kooperationspartner von DailyDeal diese Entscheidung des Höchstgerichts auch umsetzen.

Auch Kooperationspartner zittern ums Geld

Indes müssen auch die Kooperationspartner der DailyDeal GmbH um Ihr Geld zittern. "Wird bei einem Kooperationspartner ein vor Insolvenzeröffnung (1.Oktober.2019) durch die Daily Deal GmbH vertriebener Gutschein eingelöst, kann vom Kooperationspartner bezüglich des mit ihm vereinbarten Umsatzanteils eine Insolvenzforderung im Konkursverfahren Daily Deal GmbH (Verfahren zu 38 S 127/19g des HG Wien) angemeldet werden", teilt die Insolvenzverwalterin Ullla Reisch am Mittwoch mit. "Im Konkursverfahren erhalten Kooperationspartner eine Quotenzahlung nur dann, wenn eine entsprechende Forderungsanmeldung erfolgt und die Forderung auch anerkannt wird." Voraussetzung für eine Anerkennung der Forderung ist, dass der Kooperationspartner die Einlösung des Gutscheins nachweisen kann.

Verlust kann sich noch erhöhen

Derzeit geht Insolvenzverwalterin Reisch davon aus, dass die Gläubigerquote weniger als fünf Prozent betragen wird. Ein Beispiel: Bei einer Forderung in Höhe von 100 Euro gegen die insolvente DailyDeal GmbH erhält der Kooperationspartner, etwa ein Restaurant, demnach maximal fünf Euro Quote. Da aber bei der Forderungsanmeldung 23 Euro Pauschalgebühr fällig werden, kommen also weiter 18 Euro Verlust dazu. Unterm Strich erhöht sich der Forderungsausfall dann auf insgesamt 118 Euro.
 

Verwalterin plant Musterprozess zu Gutscheinen

"Sollten Gutscheine bei Kooperationspartnern nicht durchgesetzt werden können, können seitens der Endkunden Ansprüche gegenüber DailyDeal als Insolvenzforderungen angemeldet werden. Da nach der erwähnten Entscheidung des OGH unklar ist, ob und welche Schritte seitens der Endkunden gegenüber den Kooperationspartnern gesetzt werden müssen, um eine Insolvenzforderung anmelden zu können, wird der Insolvenzverwalter diese Frage in einem Musterverfahren mit dem VKI klären", teilt die Insolvenzverwalterin mit. Der Insolvenzverwalter ersucht derzeit Endkunden daher darum, vor Abschluss dieses Musterverfahrens keine Insolvenzforderungen aus Gutscheinen anzumelden.

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