Schnäppchen-Pleite DailyDeal: Geschäftspartner müssen Gutscheine einlösen

Schnäppchen-Pleite DailyDeal: Geschäftspartner müssen Gutscheine einlösen
Laut OGH ist die Gültigkeitsdauer der Gutscheine einiger Kooperationspartner von DailyDeal viel zu kurz und damit unzulässig.

Jetzt gibt es einen Lichtblick für die rund 10.000 betroffenenen Kunden der Online-Gutscheinplattform DailyDeal GmbH. Über die GmbH wurde am 2. Oktober 2019 ein Insolvenzverfahren eröffnet. "Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums bereits seit Längerem eine Klage gegen die DailyDeal GmbH geführt, in der es um die Rechtmäßigkeit mehrerer Klauseln zur Verjährung von Gutscheinen ging. Nun liegt das Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) dazu vor. Darin führt der OGH aus, dass die Gültigkeitsdauer der Gutscheine einiger Kooperationspartner von DailyDeal viel zu kurz und damit unzulässig ist", heißt es nun dazu vom VKI.

Aber der Reihe nach: DailyDeal vermittelte in der Regel Gutscheine mit saftigen Rabatten von Kooperationspartnern, zum Beispiel für Hotelaufenthalte, Restaurantbesuche, Friseur- oder andere Kosmetikleistungen.Die Leistungen aus diesen Gutscheinen schuldet der jeweilige Kooperationspartner. Dies bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof in einem aktuellen Urteil zum Verfahren des VKI gegen die DailyDeal GmbH.

„Daraus folgt, dass diese Gutscheine trotz Insolvenz von DailyDeal weiterhin bei diesen Kooperationspartnern einlösbar sein müssen“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Wir raten den Gutscheininhabern, umgehend mit diesen Kooperationspartnern Kontakt aufzunehmen und stellen einen Musterbrief dafür zur Verfügung. Wir prüfen derzeit bereits Musterprozesse, für den Fall, dass Unternehmen sich weigern sollten, diese Gutscheine einzulösen.“ Der Musterbrief ist unter auf https://url.verbraucherrecht.at/dailydeal abrufbar.

Zugleich verkaufte DailyDeal auch sogenannte Geschenkgutscheine, die direkt bei DailyDeal eingelöst werden konnten. Die Forderungen daraus können nur im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Darüber hat kurier.at schon vor Tagen darüber berichtet. Im Sanierungsverfahren müssen diese Forderungen nicht angemeldet werden, im Konkursverfahren aber schon. Fakt ist: Jede Forderungsanmeldung in einem Insolvenzverfahren kostet 23 Euro Gerichtsgebühr.

30 Jahre Verjährungsfrist

Der VKI hatte die DailyDeal GmbH schon im Jahr 2016 wegen 21 Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) abgemahnt. Der Anlassfall waren zu kurze Verfallsfristen der Gutscheine. Die DailyDeal GmbH verpflichtete sich damals dazu, 16 Klauseln aus ihren Verträgen zu streichen. Unter anderem änderte DailyDeal die Verjährungsfrist ihrer eigenen Geschenkgutscheine von drei Jahren auf 30 Jahre.

Gültigkeitsdauer erklärte der OGH  für unzulässig

Für die von DailyDeal vermittelten Gutscheine der Kooperationspartner sah DailyDeal selbst laut VKI keine Gültigkeitsdauer vor, stattdessen konnten die Kooperationspartner eigenständig Verfallsfristen vorgeben. Allerdings legte DailyDeal fest, dass abgelaufene Gutscheine von Kooperationspartnern binnen drei Jahren ab ihrer Ausstellung gegen einen Umtauschgutschein eingetauscht werden konnten, der dann innerhalb von sechs Monaten eingesetzt werden müsste. Diese Einschränkung der Gültigkeitsdauer erklärte der OGH jetzt für unzulässig.

"Der OGH führt aus, dass die von manchen Kooperationspartnern vorgesehene Verfallsfrist von mehreren Wochen und Monaten bei Wertgutscheinen viel zu kurz bemessen ist. Auch ein allenfalls erteilter Rabatt rechtfertigt diese Einschränkung bei der Einlösbarkeit nicht“, erklärt Beate Gelbmann. "Je kürzer die ursprüngliche Verfallsfrist war, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Befristung unzulässig war und der Gutschein nach der Rechtsprechung damit 30 Jahre gilt."

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