Aus für Hotelaufenthalte: Für wen es Ausnahmen geben muss

Mature couple lying on bed with luggage
Schon jetzt haben viele Betriebe geschlossen. Mit dem neuen Erlass gibt es aber klare Regeln - auch für Gäste.

Die Politik ordnet an, dass jetzt alle Hotels in Österreich schließen müssen. Klingt nach drakonischer neuer Maßnahme, ändert aber nicht viel an der gelebten Praxis. Die meisten Betriebe haben ohnehin schon zu. In den Bundesländern Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten wurde das längst behördlich angeordnet, in Wien konnten Hoteliers selbst entscheiden. „Von 365 Hotels hatten am 27. März bereits 235 geschlossen“, weiß Walter Straßer vom Wien Tourismus. Offen hatten zuletzt vor allem noch internationale Ketten und Traditionshäuser wie das Hotel Sacher. Im Vergleich zu Vorkrisenzeiten lagen die Bettenkapazitäten Ende vergangener Woche aber um 56 Prozent unter dem Normalniveau. Anders formuliert waren durch die Schließung zahlreicher Hotels allein in Wien 18.000 Gästebetten weniger am Markt.

Branchensprecherin Petra Nocker-Schwarzenbacher begrüßt die Entscheidung der Politik, jetzt alle Hotels per Erlass zu schließen. Damit gebe es auch für die Gäste Klarheit. Szenen, wie jene in der Steiermark, wo sich Urlauber geweigert haben, wegen der Coronakrise aus dem Hotel auszuziehen, könne es so nicht mehr geben. Ähnliches ist von Martin Stanits, Sprecher der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), zu hören. Einige unbelehrbare Gäste würden noch immer ihren Osterurlaub antreten wollen. Vermieter hätten es hier oft schwer, zu argumentieren, speziell bei Stammgästen. „Da bringt der Erlass schon eine gewisse Erleichterung mit sich“, sagt Stanits.

Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung verhindern, dass es in den anstehenden Osterferien zu Reisetätigkeiten kommt. Bisher gab es laut WKÖ keine österreichweite Sperre für Beherbergungsbetriebe, allerdings ein Betretungsverbot für öffentliche Orte.

Wer noch ins Hotel darf

Jedenfalls muss in dem Erlass auch klargestellt werden, welche Personen weiterhin beherbergt werden dürfen. Etwa Schlüsselarbeitskräfte wie Monteure, Bauarbeiter oder Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und Pflegepersonal. Auch eine Beherbergung von Personen, die aus humanitären oder sozialen Gründen eine Unterkunft suchen, wie etwa Opfer häuslicher Gewalt, muss weiterhin möglich und erlaubt sein, betont Susanne Kraus-Winkler vom Fachverband Hotellerie.

Einen Auszug jener Hotels, die noch offen haben, gibt es übrigens auf openhotels.at.

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