Aus 40 Finanzämtern soll Finanzamt Österreich werden

Aus 40 Finanzämtern soll Finanzamt Österreich werden
Die derzeit 40 Finanzämter sollen zu einem zusammengelegt werden. Löger schickt Gesetz zur Reform der Finanzverwaltung in Begutachtung.

15 Jahre sind seit der letzten Reform vergangen. Zeit also, um die Finanz- und Zollverwaltung an die sich veränderten Umstände anzupassen. Künftig soll alles schneller gehen, digitaler werden, einheitlicher und effizienter ablaufen. Alles für mehr Qualität, alles für die Kunden. Finanzminister Hartwig Löger schickt darob diese Woche das schon länger geplante Gesetz in Begutachtung. In Kraft treten soll es mit Jänner 2020.

Großes Vorhaben: Die derzeit 40 Finanzämter sollen zu einem "Finanzamt Österreich" zusammengelegt werden. Dieses soll künftig als Abgaben- und Dienstbehörde für Private und Klein- und Mittelständige Unternehmen zuständig sein. Es wird künftig quasi als Zentrale fungieren mit FIlialen in den Regionen. Damit soll die Arbeit auf die einzelnen Dienststellen besser verteilt und die Effizienz verbessert werden. Aus den derzeit 40 Finanzämtern in den Regionen werden maximal 33 Dienststellen, wobei aber eine Dienststelle so wie derzeit die Finanzämter mehrere Standorte haben kann. Fix ist jedenfalls, dass die derzeit 79 Standorte vor Ort erhalten bleiben.

Neben dem "Finanzamt Österreich" wird ein Finanzamt für Großbetriebe als eigenes Amt eingerichtet. Die derzeit neun Zollämter werden zu einem Zollamt zusammengelegt. Die Finanzpolizei und die Steuerfahndung soll zu einem Amt für Betrugsbekämpfung zusammengeführt werden. Parallel dazu ist ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge geplant. Aufgelöst wird die bei der letzten Reform 2003 eingeführte Führungsebene der Steuer- und Zollkoordination.

Im Detail

Als Grund für die notwendige Reform nennt Löger ein verändertes Umfeld im Vergleich zu vor 15 Jahren, als die letzte Reform durchgeführt wurde. So sei etwa die Zahl der Arbeitnehmer-Veranlagungsfälle von 3,1 Millionen im Jahr 2003 auf 5,1 Millionen Fälle im Jahr 2017 gestiegen. Auch würden sich die Bürger wie auch die Wirtschaft zu Recht eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Serviceleistung erwarten.

Als Ziel wird im Finanzressort unter anderem genannt, die Durchlaufzeiten bei der Arbeitnehmerveranlagung um zehn Prozent zu verkürzen. Darüber hinaus sollen die digitalen Services wie FinanzOnline oder die elektronische Zollanmeldung weiterentwickelt werden. Verfahren sollen aber nicht nur schneller abgewickelt werden, sondern auch österreichweit einheitlich. Und die Arbeitsbelastung soll auch besser auf die Mitarbeiter verteilt werden.

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs

Die Effizienzsteigerung wird auch eine Verschlankung im Personalstand bringen. Wie hoch diese ausfallen wird, ist noch offen. Fix ist für Löger, dass es im administrativen Bereich grundsätzlich zu Einsparungen kommen wird, im Bereich der Prüfungen werde es "da oder dort" zu entsprechenden Investitionen kommen. Der Minister verwies auch auf die anstehenden Pensionierungen in der Finanzverwaltung: Ab 2023 werden bis zu 600 Pensionierungen pro Jahr anstehen, und davon soll - wie ja grundsätzlich im öffentlichen Dienst - nur jede dritte freiwerdende Planstelle nachbesetzt werden. Derzeit sind rund 11.000 Personen im Bereich der Finanzverwaltung tätig. Weniger Personal soll es aber nicht überall geben. So ist etwa im Bereich der Betrugsbekämpfung auch eine Aufstockung denkbar, so Löger.

Das Gesetz geht nun bis spätestens Ende dieser Woche in Begutachtung, diese soll bis zum 17. Mai dauern. Den Beschluss der Regierungsvorlage erwartete Löger am 12. Juni, Ende Juni wird die Materie dann im Finanzausschuss beraten. Und Anfang Juli - noch vor der Sommerpause - ist dann der Beschluss im Nationalrat zu erwarten.

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