Neuer Meistertitel: Die Aufwertung des Handwerks

Der billigste ist nicht immer der beste Handwerker: Das Bestbieterprinzip soll einen faireren Wettbewerb um öffentliche Aufträge bringen.
Regierungsprogramm: Berufliche Ausbildung wird weiter aufgewertet. Eigener Namenstitel "Mst." geplant.

„Grüß Gott, Herr Meister“: Ohne Titel geht in Österreich offenbar gar nichts. Um die duale, berufliche Ausbildung gegenüber der akademischen weiter aufzuwerten, soll die Bezeichnung „Meister“ bzw. „Meisterin“ auf offiziellen Dokumenten dem Namen vorangestellt werden können. Als Titel-Abkürzung ist laut Wirtschaftskammer „Mst.“ im Gespräch.

„Im Meister liegt die Zukunft. Die neue Titel-Bezeichnung ist eine Anerkennung der Qualifikation und wirklich ein Herzensanliegen von uns“, erläutert Renate Scheichelbauer-Schuster, Bundesspartenobfrau Gewerbe & Handwerk in der WKO. Im deutschen Handwerk gibt es das Meistertitel-Kürzel „me.“ schon seit einigen Jahren. Geführt wird es zu Marketingzwecken auf Briefköpfen und Visitenkarten überall dort, wo  durch die Gewerbeliberalisierung die Meisterpflicht abgeschafft wurde.

Neuer Meistertitel: Die Aufwertung des Handwerks

WKO-Spartenobfrau Renate Scheichelberger-Schuster

Höhere Stufe

Der offizielle Titel ist nur eines der Vorhaben zur weiteren Aufwertung der Meisterprüfung im  türkis-grünen Regierungsprogramm. So wird nach der bereits 2018 erfolgten Gleichstellung der  Meisterprüfung mit dem Bachelor-Abschluss im Nationalen Qualifikationsrahmen NQR – Stufe 6 – eine Gleichstellung mit dem Master-Abschluss – Stufe 7 – angestrebt. Konkret soll für den Meister ein eigener Qualifikationspfad bis zum sogenannten „Master Professional“ geschaffen werden. Die Meisterprüfungsordnung soll dafür modernisiert werden.

Die Österreichische Universitätenkonferenz sieht das kritisch. „Wir wissen nicht, was der Master Professional eigentlich sein soll. Für uns ist wichtig, dass nicht ein akademischer Grad eingeführt wird, der auf keinem Hochschulstudium basiert“, sagt Generalsekretärin Elisabeth Fiorioli.  Der NQR ordnet zwecks internationaler Vergleichbarkeit Ausbildungen insgesamt acht Stufen zu, von  der Elementarbildung  auf Stufe 1 bis zum Doktorat auf Stufe 8. Bereits auf derselben Stufe 4 befinden sich  AHS-Matura, Berufsreifeprüfung und Lehrabschluss. Das Führen akademischer Titel ist Hochschulabsolventen vorbehalten, weshalb Fiorioli auch nichts gegen den Meister-Titel „Mst.“ einzuwenden hat.

Mehr Durchlässigkeit

Um mehr Fachkräfte zu bekommen, will die Regierung die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Ausbildung verbessern. Einen konkreten Ansatz dazu gibt es etwa mit der „Dualen Akademie“. Diese verkürzte Lehre für Maturanten zu normalen KV-Gehältern wird derzeit nur von einigen wenigen Betrieben angeboten. Mit Förderungen sollen jetzt Betriebe mit Zukunftstechnologien gezielt für die „Duale Akademie“ angeworben werden.

Weiters soll die Lehrausbildung oder eine gewisse Berufspraxis für eine Studienberechtigung besser angerechnet werden. „Die Logik muss in beide Richtungen funktionieren“, meint Fiorioli und verweist auf Studienabbrecher, die oft mühsam eine Lehrabschlussprüfung nachholen müssten.

Ein Schritt in diese Richtung ist die geplante Einführung der „Flexi-Lehre“ für Wiedereinsteiger sowie betreuende Angehörige. Diese sollen die Lehre künftig auch in Teilzeit  erledigen können. Die Gewerkschaft äußerte sich zuletzt skeptisch zur Flexi-Lehre und hält sie für eine Abwertung der Ausbildung.

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