AUA-Tyrolean: Streit der Betriebsräte

Soll der AUA- oder der Tyrolean Betriebsrat künftig für das fliegende Personal verantwortlich sein? Darüber ist ein Streit entbrannt.

Bei den Austrian Airlines ( AUA) ist nun an einer weiteren Front ein Streit ausgerochen. Der AUA-Bordbetriebsrat ringt mit den Tyrolean-Betriebsratskollegen um die Zuständigkeit im neuen gemeinsamen Flugbetrieb. Der AUA-Betriebsrat will sich auf dem Gerichtsweg seine Berechtigung als Vertretung für das AUA-Bordpersonals sichern, gab der Anwalt der AUA-Fliegenden, Roland Gerlach, bekannt.

Vorerst sollen die beiden Betriebsräte (AUA und Tyrolean) für die jeweilige Belegschaft Ansprechpartner sein, so Gerlach.

Gemeinsamer Betriebsrat

Es könne nicht sein, dass die größere AUA (rund 2.300 Piloten und Flugbegleiter) von der kleineren Tyrolean (950 Fliegende) geschluckt werde, so Gerlach. Der Rechtsmeinung des AUA-Betriebsrates zufolge müsse nach dem 1. Juli bei einer konstituierenden Sitzung ein gemeinsamer Betriebsrat einberufen werden. Laut Gerlach "gehen die Betriebsratsmandate unter", falls dem nicht so sein sollte. Innerhalb eines Jahres müsse ein neuer Betriebsrat gewählt werden.

Auch der AUA-Betriebsratschef Karl Minhard hält das für einen "Schwachsinn, was da passiert", wie er am Dienstag der APA sagte. "Das ist kein Betriebsübergang, sondern ein Merger." Der Tyrolean-Betriebsrat sehe offensichtlich die "Chance, sich Sachen zu holen, die ihnen nicht zustehen". Für Minhard seien die Tyrolean-Kollegen nicht legitimiert, das fliegende Personal der AUA zu vertreten. Außerdem würde der Tyrolean-Betriebsrat beim vom Management angesetzten Betriebsübergang mitspielen und "kapieren nicht, dass sie die Nächsten sind".

Management: Tyrolean zuständig - AUA klagt

AUA-Tyrolean: Streit der Betriebsräte

Nach Ansicht des AUA-Managements ist ab dem 1. Juli (Tag des Betriebsübergangs) nur noch der Betriebsrat der Tyrolean der Ansprechpartner - zumindest offiziell. Dass will der AUA-Betriebsrat mit der Klage verhindern. Durch eine einstweilige Verfügung rechnet Gerlach in den "ersten Julitagen" mit einer vorläufigen Entscheidung. Der Antrag soll entweder diese oder nächste Woche vor Gericht eingebracht werden. Dies sei nicht früher möglich gewesen, weil die AUA das erst jetzt gesagt habe, so Gerlach.

Der Tyrolean-Betriebsrat strebt in einer Stellungnahme gegenüber der APA eine gemeinsame Belegschafts-Vertretung an. Die Situation sei juristisches Neuland, man will ebenfalls Rechtsmeinungen dazu einholen. Tyrolean-Betriebsrats-Sprecherin Alexandra Patzal: "Es ist nicht unser Ziel, die AUA-Flugzeuge zu stürmen und die Cockpitplätze der AUA-Kollegen streitig zu machen." Der Tyrolean-Betriebsrat lieferte der Gewerkschaft und dem AUA-Management am Montag einen ersten Vorschlag, wie der neue geplante Konzernkollektivvertrag aussehen könnte. Es handle sich dabei um eine Diskussionsbasis "weil sich seit Monaten nichts bewegt hat", wurde betont. Der Vorschlag sieht eine neue Aufteilung der Flugzeugflotte und ein neues Senioritätsprinzip (Karrieremodell für Piloten und Flugbegleiter) vor.

Betriebsübergang zulässig?

Neben der Betriebsrats-Angelegenheit bereitet Gerlach für die Gewerkschaft vida eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) vor. Der Antrag, der nächste Woche eingebracht wird, soll klären, ob der Betriebsübergang überhaupt zulässig ist. Nach Gerlachs Rechtsansicht dürften sich die Arbeitsbedingungen bei einem Betriebsübergang nicht verschlechtern. Außerdem klagt Gerlach für scheidende, aber auch für Piloten und Flugbegleiter, die trotz des Betriebsübergangs geblieben sind, Pensionsabfindungen und fehlende Beträge von der AUA ein.

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